Alle Jahre wieder: Castor, Widerstand und Repression
Kein Castortransport ohne Schienenblockade – klaro, wenn der Zug kommt sind wir schon da, weil jede Verschiebung des radioaktiven Mülls Wahnsinn ist, solange laufend mehr davon produziert wird und keine_r weiß wohin damit.
Auch nicht ungewöhnlich: Ein paar Wochen, Monate, manchmal Jahre nach den Aktionen flattert ein Bußgeldbescheid der Bundespolizei ins Haus. Nun stellt sich die Frage: Bezahlen oder widersprechen? Seit einer Umstrukturierung ist deutschlandweit ein einziges Amtsgericht mit allen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (also v.a. Unerlaubtes Betreten der Schienen und andere Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung) betraut. Es handelt sich dabei um das Amtsgericht in Potsdam. Egal ob in Lubmin, Karlsruhe oder im Wendland: Wer einem Bußgeld wegen Aktionen an der Schiene widerspricht, landet in Potsdam vor Gericht. Damit kommt diesem Gericht eine ganz besondere Rolle bei der Kriminalisierung das Anti-Atom-Widerstands zu. Wir wollen (u.a. mit dieser Auflistung an Fällen) eine bessere Vernetzung zwischen den Betroffenen herstellen und mit gemeinsamen Aktionen und gegenseitiger Unterstützung mehr Druck auf das Gericht und somit die Atompolitik des Staates ausüben.
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