Sitzblockadenverfahren eingestellt

Der gestrige Prozess wegen einer Anti-Lubmin-Castor-Aktion am 16.2.2011 bei Ribnitz-Damgarten endete nach kurzer Verhandlung mit einer Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, sich an einer Chorprobe auf den Gleisen beteiligt zu haben, worin die Richterin ein ordnungswidriges Verhalten zu erkennen meinte. Dennoch hielt sie es angesichts der auf die Aktion folgenden einstündigen Gewahrsamnahme und der kalten Temperaturen in diesem konkreten Einzelfall nicht für geboten,  ein Bußgeld zu verhängen. Ob bei ihrer Entscheidung auch die zahlreichen solidarischen Menschen im Gerichtssaal, die Überlastung des Gerichts und eine kämpferisch auftretende Verteidigung eine Rolle spielten, bleibt spekulativ. Deutlich gezeigt hat dieser Prozess in jedem Fall jedoch, dass es sich lohnt, Rechtsmittel gegen Bußgelder einzulegen.

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