Pressemitteilung: Harburg: Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht – ist Füttern strafbar?

In Hamburg-Harburg steht am 4.April 2017 eine Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht. Am 18. August 2014 wurde die Weiterfahrt eines Atomtransportzugs in Hamburg, Veddel, blockiert. Der jetzt betroffenen Aktivistin wird Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen, was sie durch Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln getan haben soll.

Im Sommer 2014 wurde ein Güterzug mit 50 Containern – beladen mit Uranerzkonzentrat – von Aktivist_innen über mehrere Stunden blockiert. Vor und hinter dem Zug ketteten sich Umweltaktivist_innen an. Einer daneben stehenden Person wird das Essen und Trinken reichen jetzt zum Verhängnis. Die Versorgung einer Angeketteten stellt aus Sicht der Staatsanwaltschat einen Tatbeitrag dar. „Wenn es darum geht politisch unliebsame Menschen zu verfolgen können Staatsanwaltschaft und Gerichte schon mal kreativ werden.“ führt die Angeklagte Irene aus, „Es zeigt sich mal wieder, dass Gericht nur für den Schutz der herrschenden Ordnung da sind und Widerstand dagegen eingeschüchtert werden soll. Das wird bei uns nicht gelingen.“

Hintergrund der Aktion sind die andauernden Atomtransporte durch Hamburg und ein Skandal der sich Tage zuvor ereignete. Über den Umschlag der Uranerzkonzentrat-Container durch die Firma C. Steinweg am Süd-West-Terminal hatte es zuvor Diskussionen gegeben, der Senat verteilte falsche Auskünfte dazu an Bürgerschaft und Öffentlichkeit: Das angelieferte Uran aus Namibia und Kasachstan stand entgegen der Senatsangaben zum Teil einen Monat lang im Hamburger Hafen.

Im Durchschnitt gibt es jeden dritten Tag einen Atomtransport durch die Hansestadt. „Hamburg ist zentrales Drehkreuz der Atomspirale. Ohne Atomtransporte wäre der Betrieb von Atomanlagen unmöglich“, so Simon Lorenzen, ein Beteiligter an der Blockadeaktion. Dass die Atomtechnologie gefährlich und nicht zu kontrollieren ist zeigte nicht nur der Brand des ConRo-Frachters Atlantic Cartier am 1. Mai 2013, sondern auch die jüngst erfolgte Evakuierung einiger Atomanlagen in Deutschlandin Folge eines Funkkontaktverlustes zu einem Passagierflugzeug, oder auch die die Entdeckung von Oxidschichten an den Brennstäben im Brokdorfer Atomkraftwerk. „Die Gefahr von Unfällen und der Gefahr von Strahlenfreisetzung sind wir täglich ausgesetzt.“ erklärt Lorenzen und führt weiter aus: „Es wird ohne Rücksicht auf Verluste, auf Kosten der Umwelt und Menschen, weitergemacht.“

Prozesstermin: Dienstag, 4. April 2017, 11 Uhr , Amtsgericht Harburg

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