Lubmin Castorprozess – Noch kein Urteil und Kletteraktion vorm Gericht

Quelle: http://lubminnixda.blogsport.de/

Viele der Beteiligten von Seiten der Verteidigung und der Besucher des 5. Verhandlungstages im Berufungsprozess vorm Landgericht Stralsund gingen von einem nunmehr schnellen Ende des Prozesses aus. Eine Urteilsverkündung wurde erwartet. Doch weil der beim letzten Mal nicht erschienene Zeuge nun seine Aussage nachholte, und weitere Beweisanträge gestellt wurden, über die es zu entscheiden gilt, wurden nun zwei weitere Sitzungstermine angesetzt. (10.8. um 11 Uhr als kurzer Schiebetermin sowie 31.08 ab 10 Uhr)

Einer der Beweisanträge kam von einem der Angeklagten. Er wolle damit nachweisen, dass er nur im Rahmen eines Wettbewerbes, damals ausgerufen durch das Wendlandarchiv, um einen Kasten alkoholfreies Bier so vehement an dem Rohr unter dem Gleisstrang festhielt. Wenn das kein Grund ist! Prost ;-)
Es wurde außerdem die Frage erörtert, inwiefern die mutmaßliche Behinderung des Castor-Zuges nicht im Rahmen einer Bagatelle für nichtig erklärt werden kann. Der Bahnangestellte, der als Zeuge beim vorletzten Verhandlungstag aussagte, konnte anhand von Unterlagen bestätigen, dass der Zug vor Buchholz nur ganze 3 Minuten gewartet hatte. Der Grund hierfür ist bisher auch nicht geklärt. Möglicherweise eine Pinkelpause? Vor dem Hintergrund, dass Züge in Deutschland im Durchschnitt weitaus längere Verspätungen aufweisen, und die Statistik erst ab 5 Minuten beginnt zu zählen, muss diese Verzögerung im juristischen Sinne als nichtig angesehen werden. Ob das das Gericht auch so beurteilt, wird sich in den nächsten Verhandlungstagen zeigen.

Die von der Verteidigung beim letzten Mal beantragte Befangenheitserklärung der vorsitzenden Richterin wurde durch eine Kollegin desselben Gerichtes abgelehnt. Die Begründung hierfür war sehr allgemein gehalten, und ging kaum auf die Inhalte des Antrages der Verteidigung ein. Fakten wurden heruntergespielt. Mit dieser schnoddrigen Ablehnung wird sich die Verteidigung nicht zufrieden geben. Auch die Besetzungsrüge wurde gleichfalls schnoddrig zurückgewiesen.

Im Vergleich zum vorletzten Mal verlief diese letzte Sitzung sehr viel ruhiger – nur das eine oder andere Raunen konnte man aus dem Zuschauerraum vernehmen, z.B. als der geladene Zeuge rügte, dass das Gericht bei seinem Arbeitgeber anrief, um den abwesenden Zeugen (angeblich erneut) vorzuladen. Solche Vorgehensweisen lassen Zweifel am Rechtsstaat aufkommen, und erinnern an Verhältnisse hierzulande, welche noch nicht allzu lang zurückliegen.

In diese Kategorie fallen auch die Vorgänge, welche sich vor dem Gerichtsgebäude abspielten, wo es entgegen der Gewohnheit fast tumultartig zuging. Nachdem zwei Demonstrant*innen auf Fahnenmasten geklettert waren, um zwischen diesen ein Transparent zu entfalten, fühlte sich die – Ruhe und Ordnung gewöhnte – Stralsunder Polizei offensichtlich angestachelt. Obwohl vollkommen friedlich, bei bester Laune um eine Tafel von Kaffee und selbstgebackenem Kuchen (Danke Gabi!) in einer Verhandlungspause versammelt, forderte die Einsatzleiterin die an der Mahnwache stehenden Prozessbesucher*innen auf, die Mahnwache zu verlassen. Ungeachtet der Tatsache, dass die Veranstaltung unter dem Schutz des Versammlungsrechts stand, und der Öffentlichkeit damit der Zugang zur Verhandlung verwehrt worden wäre, drohte man mit Platzverweisen. Die aufgehängten Transparente sollten abgenommen werden. Unterdessen begannen Beamt*innen Personalien aufzunehmen. Auch das erinnert an Vorwendezeiten oder noch weiter zurück, als eine Verfassung auch nichts Wert war. Dass sich hier einzelne Beamt*innen aufgrund von Unsicherheiten im Umgang mit verfassungsgegebenen Grundrechten Fehler leisteten, kann man ausschließen, da dies alles in Anwesenheit und mit Segen, wenn nicht sogar auf Anweisung, der Dienststellenleiterin der PD Stralsund stattfand.

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