LG Berlin: Kletterverfahren gegen Auflage eingestellt

Am Donnerstag den 1.3.2018 wurde vor dem Landgericht Berlin die Berufungsverhandlung wegen einer vermeintlichen Beleidigung sowie wegen angeblichen Widerstands 2013 verhandelt. Damals hatte die Polizei auf einer Demonstration versucht eine Kletteraktion zu unterbinden. Dazu zerrten Beamte am Klettermaterial einer Person herum, gefährdeten diese dadurch und zückten mitten in der Demonstration sogar ein Messer. Vor Gericht stand dennoch die von dieser Maßnahme betroffene Aktivistin. In erster Instanz war sie verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung endete nach wenigen Minuten mit einer Einstellung gegen Auflage.

Für Angeklagte und Verteidigung war das Einstellungsangebot ein Dilemma. Die Aktivistin hatte in der Vergangenheit immer wieder Polizeigewalt und Willkür erlebt und auch im vorliegenden Fall hatte sie eine Klage gegen die Polizeimaßnahmen gewonnen. Doch die Feststellung der Rechtswidrigkeit ist eben doch nur ein Stück Papier mit wenig Nutzwert, denn obwohl Widerstand nur strafbar ist, wenn die Polizeimaßnahme gegen die er sich richtete rechtmäßig war, gelten hier unterschiedliche Rechtmäßigkeitsbegriffe. Es hätte also eine umfangreiche Beweisaufnahme gegeben, in der die Misshandlungen der Kletterin, der Messereinsatz und die jedenfalls in erster Instanz lügenden Polizeizeugen wieder Gegenstand der Verhandlung gewesen wären. Angesichts dieser potentiell erneut belastenden Aussicht, entschied sich die Angeklagte aus pragmatischen Gründen auf das Einstellungsangebot einzugehen. Ein unschöner Beigeschmack bleibt aber natürlich dennoch, denn politisch wäre es sicherlich auch sinnvoll gewesen, den Polizisten nochmals ihr Verhalten vorzuhalten, auf die Gefährdungen hinzuweisen etc.

„Ich habe was schöneres zu tun als mühsames auseinander nehmen von Bullenlügen über mehrere Prozesstage samt Psychologischer Belastung wegen Bullengewalt. Auf gehts zu den nächsten Polit-Aktionen!“ resümiert die Angeklagte.

Das Verfahren wurde nun gegen Zahlung von 400 Euro an die Staatskasse eingestellt. Über Spenden zur Deckung dieser Kosten freut sich die betroffene Aktivistin.

*Spendenkonto für die Geldauflage:*

Renald Orth

Stichwort: Rechtshilfe für AktivistInnen/

/IBAN: DE37251205100008412000 ,BIC: BFSWDE33HAN/

/Bank für Sozialwirtschaft, Hannover/

/(Kto 84 120 00, BLZ 251 205 10)/

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