In der etwa 30 Minütigen Verhandlung drehte es sich lediglich um die wirren Vorgänge der Akteneinsicht.
Richterin Ahle verweigerte den Angeklagten vor dem Hauptverhandlungstermin die Akten an dem Ort seiner Meldeadresse zu schicken. Der Angeklagte stellte zum beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag in dem dieser Vorgang der Richterin angekreidet wurde. Dieser Antrag wurde mit der Begründung „er diene lediglich der Prozessverschleppung“ abgelehnt, woraufhin der Angeklagte einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung, (um die Akten umfangreich zu studieren) stellte. Diesen Antrag wurde stattgegeben und die Akten werden in kürze zur Einsicht des Beschuldigten an das Amtsgericht Braunschweig geschickt.
Der nächste Prozesstermin wurde noch nicht bekannt gegeben.