Potsdam

Alle Jahre wieder: Castor (oder Urantransport), Widerstand und Repression

Kein Castortransport ohne Schienenblockade – klaro, wenn der Zug kommt sind wir schon da, weil jede Verschiebung des radioaktiven Mülls Wahnsinn ist, solange laufend mehr davon produziert wird und keine_r weiß wohin damit.

Auch nicht ungewöhnlich: Ein paar Wochen, Monate, manchmal Jahre nach den Aktionen flattert ein Bußgeldbescheid der Bundespolizei ins Haus. Nun stellt sich die Frage: Bezahlen oder widersprechen? Seit einer Umstrukturierung ist deutschlandweit ein einziges Amtsgericht mit allen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (also v.a. Unerlaubtes Betreten der Schienen und andere Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung) betraut. Es handelt sich dabei um das Amtsgericht in Potsdam. Egal ob in Lubmin, Karlsruhe oder im Wendland: Wer einem Bußgeld wegen Aktionen an der Schiene widerspricht, landet in Potsdam vor Gericht. Damit kommt diesem Gericht eine ganz besondere Rolle bei der Kriminalisierung das Anti-Atom-Widerstands zu.

Kontakt: ordnungswidrig@nirgendwo.info

Aktuelles

Urantransportstopp an der Moseltalbrücke 2018

  • Abseilaktion von der Moseltalbrücke 2018

    Am 1. September 2018 stoppten mehrere Aktivist*innen einen Zug mit Uranerzkonzentrat, zwei davon hatten sich von der über 100m hohen Moseltalbrücke über der Strecke abgeseilt (Zusammenfassende Pressemitteilung zur Aktion | Fotostrecke | Infos zu Uranerzkonzentrat | Infos zur Transportroute von Uranerzkonzentrat)

  • Zunächst wurden Strafverfahren wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe eingeleitet, diese wurden jedoch im November 2019 eingestellt, allerdings mit dem Hinweis, dass das Bußgeldverfahren an die Bundespolizei abgegeben wurde.
  • Im Dezember 2018 gab es einige kleinere Soli-Aktionen in Koblenz, Köln und Winningen.
  • Es gibt noch keine Bußgeldbescheide, aber Verfahren in Potsdam sind nicht ganz unwahrscheinlich.

Urantransportstopp in Buchholz 2016

  • Zwei Aktivistinnen, denen vorgeworfen wird, sich im April 2016  vor einem Urantransport in Buchholz abgeseilt zu haben (Aktionsbericht) erhalten Bußgeldbescheide in Höhe von je 500 Euro wegen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung. Widerspruch wurde eingelegt. Zuständig für die Bußgeldverfahren sind die Richterinnen Ahle und Rammoser-Bode am Amtsgericht Potsdam.
  • Verfahren gegen die erste Kletterin
  • Das Verfahren gegen die zweite Kletterin läuft noch, bisher kam es zu keinem Prozesstermin. (Stand: 2018)

Weitere mit den Verfahren zusammenhängende Auseinandersetzungen in Potsdam:

Bereits abgeschlossene Verfahren:

Aktionen 2012

  • Bußgelder gegen zwei Aktivist*innen, die sich an einer Uranzugblockade bei Steinfurt im Sommer 2012 beteiligten und „angekettete“ Personen betreuten: Eine Einstellung nach Widerspruch, ein rechtskräftiges Bußgeld wegen Ortsabwesenheit und deshalb verspätetem Widerspruch. (Seite zum Ankettverfahren in Steinfurt)

Aktionen 2011

  • Transparentaktion am Göttinger Bahnhof im Rahmen einer Anti-Atom-Demonstration im Mai 2011, wurde in Potsdam zusammen verhandelt mit Gorleben-Castor 2011 (Blockade Hebenshausen) und Lubmin-Castor 2011 (Blockade Ronshausen). Alles zusammen in Potsdam nach Mini-Verhandlung eingestellt.

Aktionen 2010 (Castoren nach Gorleben und Lubmin)

Aktionen 2009

Aktionen 2008 (Castor)

  • 5-stündige Kletterblockade auf einer Brücke in Lüneburg beim Rücktransport des Castor-Fahrgestells nach Frankreich ; 2 Betroffene, 500 Euro Bußgeld, ein Prozess endete mit einer Verurteilung, gegen die Rechtsbeschwerde eingelegt wurde, woraufhin das Verfahren eingestellt wurde, das zweite Verfahren wurde direkt im Prozess vor dem AG eingestellt.
  • Ein Unterstützer der Betonblock-Ankettaktion in Wörth 2008 hat Rechtsmittel eingelegt gegen den ergangenen Bußgeldbescheid, es gab 2012 und 2013 mehrere Prozesstage und das Verfahren wurde schließlich eingestellt. www.bloxberg.blogsport.de
  • Kletteraktivist_innen von Robin Wood, die im Vorfeld zum Castortransport 2008 symbolisch drei Brücken an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg besetzt hatten (Elbe-Seitenkanal-Brücke, Brücke in Wendisch Evern und eine Brücke im Bereich Lüneburg) und dort Transparente aufgehängt hatten (Pressemitteilung) haben Bußgeldbescheide erhalten und teilweise dagegen Rechtsmittel eingelegt. Die Bußgelder betragen 250 bis 500 Euro. In den Verfahren vor Amtsrichterin Büllow wurden die Bußgelder auf 40 Reduziert (Brückenaktion bei Wendisch Evern), diese Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Die Verfahren um die Aktion an der Elbe-Seitenkanalbrücke sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.  Die Aktivist_innen wurden von Richterin Ahle im Winter 2012 zu 100 bis 150 Euro Bußgeld verurteilt. Die Urteile wurden im Winter 2013-14 durch das OLG aufgehoben und die Verfahren eingestellt.
  • Castor 2008, Wendland, Oldendorfer Brücke. Kletteraktion zweier Aktivist_innen kurz vor der Durchfahrt des Castors (Sonntag gegen 21:00) an der Brücke über der Schiene. Sehr fahrlässige Räumung von Bfs-Einheiten, der Prozess Ende 2012 endete mit einer Einstellung des Verfahrens.

Weitere Fälle (gegen Nazis)

Das ist zwar etwas off-topic an dieser Stelle, aber auch Antifaschist_innen sind von Repression in diesem Zusammenhang betroffen. Daher hier nun auch eine Liste weiterer Fälle:

  • Juni 2009, Kletteraktion am Wasserturm des Hauptbahnhofs Halle/Saale. Es wurde ein Transpi “Nie wieder Faschismus” aufgehängt. Die Bahn sah sich veranlasst die direkt neben dem Wasserturm laufende Strecke aus Richtung Magdeburg für eine halbe Stunde zu sperren – dies hatte zur Folge dass einige Nazis etwas später zu ihrem geplanten Aufmarsch kamen.

Über Ergänzungen/ Fragen/ Anregungen freuen wir uns!

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