Einiges ist passiert in Osnabrück, seit wir zuletzt berichtet haben. Dass wir den Rückblick auf die Repression etwas haben schleifen lassen, war unter anderem dem Start der Castortransporte von Jülich nach Ahaus geschuldet. Weitere Infos dazu finden sich hier: castor-stoppen.de, der nächste Transport fährt voraussichtlich am 19.5.2026.
Nun aber nach Osnabrück: Dort liefen noch zwei Berufungsverhandlungen wegen der Dachbesetzung bei der Brennelementefarbrik in Lingen. Beide endeten mit Verurteilungen, Rechtsmittel wurden eingelegt.
Im Verfahren gegen Johanna ging es zentral um die Frage, ob der Strafantrag (also der Antrag des Atomanlagenbetreibers, die Aktivist*innen mögen bitte bestraft werden) korrekt gestellt worden war. Um das prüfen zu können, beantragte die Verteidigung die Ladung des früheren Prokuristen der Anlage, denn laut Handelsregisterauszug ist der nämlich eigentlich nicht einzelvertretungsberechtigt. Doch dem Landgericht schien das egal. Geladen wurde er schlussendlich trotzdem, weil die Angeklagte verdeutlichte, dass kein einziger Zeuge irgendwas zu Art und Lage der vermeintlichen Umzäunung des Geländes sagen konnte. Herr Hoff, zwischenzeitlich auch Geschäftsführer der Atomanlage in Lingen, wurde sodann an einem Folgetermin vernommen. Doch weitergehende Fragen zur Anlage wurden schlicht verboten, obwohl sie für die Frage nach dem Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands und der Eignung von Protestaktionen, um etwas zu verändern auch formaljuristisch relevant gewesen wären. Das Gericht aber wollte nur über Zäune reden, definierte den Verweis auf eine vermeintlich mündliche Absprache des damaligen Prokuristen mit der Geschäftsführung als ausreichend und verurteilte Johanna zu 40 Tagessätzen zu je 15 €.
Anlässlich des Prozesses gegen Johannes kam es zu einer Blickfangaktion in Osnabrück: Eine Person zog mit einem knallgelben Holzgestell durch die Stadt an dem Transparente mit der Aufschrift „Stopp Castor“ befestigt waren. Seelenruhig spazierte dieses Kunstwerk durch die Straßen und nahm am regulären Straßenverkehr teil, denn für den Fußweg war es zu groß (hier mehr zu dieser Aktionsform). Im Gericht ging es hingegen um tausende Formalia: Ob Beanstandungen der Verteidigung protokolliert werden oder nicht, ob bei Folgeterminen auf die unverschuldete Abwesenheit des Angeklagten Rücksicht genommen werden müsse oder nicht, ob ergangene Beschlüsse auch ausgehändigt werden, oder nicht. Ein ziemliches oder-nicht-Verfahren, in dem sogar so beeindruckende Sätze fielen, wie dass es nun einmal in Osnabrück am Landgericht „nicht Usus“ sei, sich an bestimmte Regelungen der StPO zu halten. Eines der Highlights war dann auch noch der Rauswurf einer Laienverteidigerin, weil der Richterin nicht gefiel, was diese mal in einem Zeitungs-Interview gesagt hatte. Erwartbar kam es dann zur Verurteilung, doch auch die war etwas spaktakulärer als in anderen Verfahren: Nachdem die Kammer bereits zum Zweck der Verkündung der Entscheidung den Saal betreten hatte und bemerkte, dass der Angeklagte nicht da war (was sein gutes Recht ist), zog sich die Kammer zur nochmaligen Beratung zurück. Die Vermutung von Publikum und Verteidigung: Das gab einen Aufschlag auf die Strafe. Jedenfalls wurde Johannes zu 50 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.