Termine, Termine, Termine vor dem AG Lingen

Ein nächster Prozess in den Verfahren wegen der Kletteraktion Silvester 22/23 steht an. Aus terminlichen Gründen wurde mehrfach versucht, den Prozess zu verlegen – die Richterin zeigte sich allerdings sehr renitent und beharrte auf dem Termin. Daher hier nun der sehr kurzfristige Hinweis auf den nächsten Termin am Montag, den 22.7. um 10 Uhr. Die angeklagte Person freut sich über Menschen im Publikum. Vorwurf ist Hausfriedensbruch.

Außerdem geht der letzte Woche begonnene Prozess gegen Simon ebenfalls kommende Woche weiter, nämlich am 25.07.2024 um 11 Uhr. Auch hier ist Publikum sehr gern gesehen.

Eine Zusammenlegung der Verfahren hat das Gericht abgelehnt, daher die zahlreichen Einzeltermine…

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Prozessbericht zum 16.7. in Lingen: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

An  verschiedenen Orten auf der Welt wird Uran unter Scheiß-Bedingungen für Mensch und Umwelt abgebaut. Es wird mit Zügen, Schiffen  und LKWs durch die Welt geschippert, angereichert, Brennelemente daraus gebaut und so weiter und so fort. All diese Schritte produzieren radioaktiven Müll der verdammt lange strahlt und Krieg wird damit auch noch geführt. Eigentlich sollte klar sein, dass das nicht so schlau ist, aber Staaten und Konzerne sind halt nicht von der schlauen Sorte und mehr an Gewinn und Wachstum interessiert. Weil sie das nicht zugeben können, findet heute dieses Schauspiel statt, ich wünsche viel Vergnügen.

Mit diesen Worten ging es heute zum Auftakt einer neuen Prozesserie am Amtsgericht Lingen um 9 Uhr los. Wie schon häufiger in der Vergangenheit gibt es heute wieder einen Prozess rund um die Brennelementefabrik. Heute stand Simon vor Gericht.  Weiterlesen

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Gerichtstermine in Lingen

Am morgigen 16. Juli beginnt in Lingen vor dem Amtsgericht der erste von voraussichtlich sieben Prozessen. Vorwurf ist Hausfriedensbruch, Beginn ist um 9 Uhr im Saal Z 16.

Weitere Infos hier

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Letzter Prozess wegen Blockade der Brennelementefabrik in Lingen ohne Verurteilung beendet


Im Januar 2019 wurde die Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen von Anti-Atom-Aktivist*innen für über 5 Stunden blockiert. Im Vorhinein zu der Aktion kam es zu einem Brand in der Fabrik. Bei diesem Brand verschwanden unter anderem ca. 1000 Liter Wasser, welches radioaktiv ist. Auf diesen Brand folgten keine Konsequenzen. Aus diesem Grund und um für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen überall zu protestieren, blockierten Aktivist*innen im Januar 2019 die ANF mit der klaren Parole: „Atomkraft ist Brandgefährlich“.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht versuchten daraufhin in einem 5-jährigen Prozessmarathon die Aktivist*innen zu kriminalisieren. Am heutigen Tag (13.06.24) ging nun der letzte Prozess mit einem Freispruch und zwei Einstellungen zu Ende. Zwei angeklagte Aktivist*innen nahmen eine Einstellung mit der Auflage einer Zahlung an Sea-Watch e.V. an, da sie es nach den desaströsen Wahlergebnissen als wichtig ansehen Organisationen zu stärken, die sich gegen das Sterben-Lassen im Mittelmeer durch die EU einsetzen. Somit kam es trotz den Versuchen legitimen und notwendigen Widerstand zu kriminalisieren zu keiner Verurteilung nach der Aktion.
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Alle Jahre wieder vorm Amtsgericht in Lingen (13.6.)

Blockade von ANF, Januar 2019

UPDATE Mai 2024 – es gibt einen neuen Termin, am 13.6. um 08h30 Uhr AG Lingen

Es ist mal wieder soweit, ein Prozess vor dem Amtsgericht Lingen, wie schön!

Immer noch weil dort eine Brennelemente Fabrik betrieben wird, und wieder nicht gegen die Verantwortlichen. Also alles wie immer – Leider!

Tatsächlich geht es immer noch um die Tripod-Blockade im Januar 2019 !!!(als die Anlage trotz Protest nach dem Brand wieder hochfahren sollte) – wir sind die letzten 3 der 16 Angeklagten, die anderen Verfahren endeten mit Einstellungen und Freisprüchen.

Das Ganze ist jetzt 5 Jahre her und es hat sich nichts geändert…Atomkraft ist noch genauso verachtenswert wie vorher, dass sie gerade überall grün-gewaschen wird, macht es nur noch widerlicher! Der aktuelle Deal von Framatome mit dem russischen Staatskonzern Rosatom macht es noch schlimmer.

Wir freuen uns über solidarische Unterstützung im und um das Gericht (und vorm der Brennelementefabrik), also am Donnerstag, 13. Juni 2024 um 8h30 Uhr

Wer nicht glaubt, für wie kriminell uns die Behörden halten, soll auch gerne zum Prozess kommen und sich den extra für uns angeordneten Sicherheitskontrollen am Einlass unterziehen; vorzeitig kommen, Zeit mitbringen und Ruhe bewahren (oder lachen)

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Framatome: Was schert uns der Weltfriede? Es lebe der Hausfriede

In der Silvesternacht 2022-2023 erkletterten Anti-Atom-Aktivist*innen das Dach der Brennelementefabrik von framatome im niedersächsischen Lingen. Sie protestierten damit allgemein gegen den Weiterbetrieb der Anlage, im speziellen aber auch gegen die Ausbaupläne und die angestrebte enge Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom.

Jetzt, exakt zum zweiten Jahrestags des Krieges in der Ukraine, flatterten bei den Aktivist*innen Strafbefehle ein: Sie sollen pro Person 900 Euro zahlen, denn sie hätten Hausfriedensbruch begangen.

„Angesichts der Gefahren für den Weltfrieden durch die Handlungen von framatome und rosatom erscheint es einigermaßen absurd, ein Transparent an der Außenfassade eines Gebäudes als Bruch des Friedens zu verfolgen.“ meint Johanna, eine der betroffenen Aktivistinnen. „Aber wir nehmen die Einladung gerne an: Wir haben Rechtsmittel eingelegt und freuen uns auf die Prozesse.“

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rechtswidrige ED (Miss)Behandlung

im Mai 2022 besetzten Aktivist*innen 2 Strommasten in Gronau, um der Betreiberin der Urananreicherungsanlage URENCO „den Saft abzudrehen“.( Bericht)

Die Anlage  läuft auch nach dem Abschalten der letzten AKW in Deutschalnd weiter. Die Aktion war nicht strafbar. Die Polizei dachte sich aber eine Ersatzbestrafung aus. Nämlich die Anordnung und gewaltsame Durchführung einer ED-Behandlung bei an der Aktion (vermeintlich) Beteiligten Aktivistis.

Eine Schwerbehinderte Aktivistin, die dabei verletzt wurde stand im Mai 2023 wegen Widerstand gegen die Beamten vor Gericht in Ahaus, das Verfahren wurde eingestellt.

Die Aktivistis gingen ihrerseits gegen die ED-Behanldung vor Gericht. Das Amtsgericht Bochholt gab zunächst der Polizei recht. Ohne die Kläger*innen anzuhören und ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Vor dem Landgericht Münster  durften die Beschwerdeführer*innen die Akte einsehen: über 500 Seiten, waren zusammen gekommen!

Das Landgericht erklärte schließlich den Gewahrsam sowie die Anordnung der ED-Behandlung für dem Grunde nach rechtswidrig. Die EB-Behandlung von Personen deren Identität zweifelsfrei fest steht, zum Zwecke der Personalienfeststellung ist rechtswidrig. Ach ja…. welch ein Erkenntnis! Die ED Behandlung wurde durch POR Sühling angeordnet (aktuell auch Einsatzleiten bei den Probe-Castortransporten nach Ahaus). Schwer zu glauben, dass er das nicht gewusst hat… #Polizeiproblem

Auszug Beschluss: beschlossen: Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben. . Es wird festgestellt, dass die am 03. bzw. 04.05.2022 gegenüber der Beschwerdefihrerin durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung, einschließlich der damit verbundenen Freiheitsentziehung, rechtswidrig war.

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Atomkraftgegnerin gewinnt Klagen gegen Überwachung durch die Bundespolizei

Quelle: https://blog.eichhoernchen.fr/post/kletteraktivistin-gewinnt-klagen-gegen-uberwachung-durch-die-bundespolizei/

„Die Polizei umgeht bewusst eigene Gesetze um die Protestform des Aktionskletterns zu kriminalisieren und damit zu unterbinden. Die Missachtung von Grundrechten ist gefährlich, nicht der Protest gegen die Atomkraft und Klimakiller!“

Klägerin Cécile Lecomte am 6. September nach der 3-stündigen Verhandlung ihrer Klagen gegen Überwachungsmaßnahmen durch die Bundespolizei

Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht:

„Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bundespolizeilicher Maßnahmen erfolgreich
Observation und Fahndung einer Umweltaktivistin waren unzulässig.“ schrieb es in seiner Pressemitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. »

VG Hannover Pressesprecher

Gegenstand der Klagen sind zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei gegen die in Lüneburg lebende französische Aktivistin. Eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive verdeckte Observation (Überwachung) anlässlich des CASTOR-Transportes nach Biblis im Jahr 2020.

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Ahaus: Fortsetzungstermin im Prozess gegen Atomkrafgegnerin fällt aus, Verfahren wird eingestellt

Kletteraktivistin Cécile Lecomte stand am 17.4. vor dem Amtsgericht Ahaus. Hintergrund waren Polizeimaßnahmen auf der Polizeiwache in Ahaus nach einer (selbst nicht strafbaren) Strommastbesetzung gegen die Urananreicherungsanlage in Gronau im Mai 2022.
Wie bereits am Ende der Gerichtsverhandlung am 17.4. absehbar wurde, haben sich die Verfahrenbeteiligten und das Gericht inzwischen auf eine Einstellung des Verfahrens nach §153a der StPO geeinigt. Der Fortsetzungstermin vom 26.4. fällt aus.
Für Empörung seitens der Angeklagten und der anwesenden Öffentlichkeit sorgte die Tatsache, dass das Gericht Amtshilfe durch die Feuerwehr für die Druchführung der Hauptverhandlung anforderte. Weil die Hauptverhandlung im ersten Stock stattfand und das Amtsgericht Ahaus keinen Aufzug hat. Die Rollstuhlfahrerin wurde durch die Feuerwehr getragen.

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17.4. – Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Ahaus

Am 17. April 20023 ist für 13:15 Uhr am AG in Ahaus ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin angesetzt. Vorgeworfen wird ihr Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte während einer erkennungsdienstlichen-Behandlung durch die Polizei nach der Besetzung zweier Strommasten am 3. Mai 2022, welche die Urananreicherungsanlage in Gronau versorgen. Die polizeiliche Räumung der Besetzung war zuvor ohne Zwischenfälle vonstatten gegangen.

In der Strommastbesetzung selbst fand die Justiz keinen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Die Zwangserhebung der persönlichen Daten wurde trotz strafrechtlich nicht relevant gewerteter Aktion und den Behörden vorliegendem Personal- sowie Schwerbehindertenausweis der Aktivistin durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahme war schließlich Ersatzbestrafung und Schikane. Zugegen war auch ein Arzt. Dieser sollte den gesundheitlichen Zustand der Aktivistin untersuchen, zur Neubeurteilung der mit Zwangsmaßnahmen einhergehenden Gesundheitsgefahren.

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