Nach dem Knastaufenthalt von ibi wegen einer Urantransport-Blockade im Hamburger Hafen hat nun das Landgericht Lübeck entschieden, dass die Wahlverteidigung sie im Knast hätte besuchen dürfen. Sowohl der Knast in Lübeck als auch der in Schleswig hatten Besuche durch die Verteidigung verweigert – so stand die Aktivistin im Knast plötzlich ohne Verteidigung da. Auch nach der Entlassung führte sie deshalb Klagen vor dem Landgericht Lübeck und dem Landgericht Kiel (zuständig für Schleswig) weiter, vor allem wegen der Verweigerung des Verteidigungsbesuches und der Verweigerung von Duschmöglichkeiten in Schleswig. Die Entscheidung vom Landgericht Kiel steht noch aus. Das Gericht in Lübeck folgte im Wesentlichen der Argumentation, dass das Verteidigungsverhältnis sich auch auf das Strafvollstreckungsverfahren erstreckt und dass kein Sicherheitsrisiko für die Anstalt bestand. Hier die Entscheidung als pdf.
Hier findet sich mehr zum Prozess und zum Knastaufenthalt
Ibi hat zur Entscheidung noch einen kleinen Kommentar geschrieben: Weiterlesen