Zu den gewöhnungsbedürftigen Umständen im Knast gehört unter anderem auch der zeitverzögerte Eingang von Informationen. Mit diesem Text wollen wir versuchen einen kleinen Einblick in die letzte Woche zu geben.
Nachdem Ibi für sie völlig überraschend nach Schleswig gebracht wurde, kam sie in der dortigen Jugendarrest-Anstalt in Quarantäne. Warum sie überhaupt nach Lübeck geladen wurde, ist und bleibt ein Rätsel und ist wohl vor allem mit Willkür und fehlender Kommunikation der Justizbehörden verschiedener Bundesländer untereinander zu erklären. Diese Willkür und den Schließer:innen und der Anstaltsleitung gegenüber ausgeliefert zu sein zieht sich durch die gesamte Woche.
Es zeichnet sich das Bild einer Anstalt, die ihre eigenen Regeln macht. Die Besuche der Verteidigung, die anfangs problemlos möglich waren, wurden schnell unterbunden. Die Begründungen ändern sich und zeigen vor allem, dass die Personen, die in der JVA arbeiten, die Rechtslage mindestens zum Teil selbst nicht verstanden haben.
Der Inhaftierten erzählen sie, die Verteidigung habe sie nie verteidigt. Der Person selber wurde am Mittwoch der Zutritt auf Anweisung der Leitung verwehrt. Ein Gespräch mit ihr darüber wurde auch verweigert. Es wird argumentiert, die Person habe zwar im Verfahren verteidigt, habe allerdings in der dazugehörigen Haftsache keine Befugnis mehr dazu. Das ist juristisch Blödsinn, und dient deutlich dem Zweck, Besuch von der Verteidigung zu verunmöglichen. Außerdem sei die Person kein:e Rechtsanwält:in. Dass dies nach §138 (2) StPO auch nicht nötig ist und von der Verteidigung auch nie behauptet wurde, scheint allen ziemlich egal zu sein.