Knast-Nachlese: Verweigerung des Verteidigungsbesuch war rechtswidrig

Nach dem Knastaufenthalt von ibi wegen einer Urantransport-Blockade im Hamburger Hafen hat nun das Landgericht Lübeck entschieden, dass die Wahlverteidigung sie im Knast hätte besuchen dürfen. Sowohl der Knast in Lübeck als auch der in Schleswig hatten Besuche durch die Verteidigung verweigert – so stand die Aktivistin im Knast plötzlich ohne Verteidigung da. Auch nach der Entlassung führte sie deshalb Klagen vor dem Landgericht Lübeck und dem Landgericht Kiel (zuständig für Schleswig) weiter, vor allem wegen der Verweigerung des Verteidigungsbesuches und der Verweigerung von Duschmöglichkeiten in Schleswig. Die Entscheidung vom Landgericht Kiel steht noch aus. Das Gericht in Lübeck folgte im Wesentlichen der Argumentation, dass das Verteidigungsverhältnis sich auch auf das Strafvollstreckungsverfahren erstreckt und dass kein Sicherheitsrisiko für die Anstalt bestand. Hier die Entscheidung als pdf.
Hier findet sich mehr zum Prozess und zum Knastaufenthalt

Ibi hat zur Entscheidung noch einen kleinen Kommentar geschrieben:

Wenn wir von Polizei und Justiz unsere Rechte abgesprochen bekommen, bleiben wir in dem Moment hilflos zurück. Diese immer wieder willkürlichen und teilweise rechtswidrigen Einschränkungen sind aber nichts, was nur uns passiert, sondern sie sind alltäglich – insbesondere auf Polizeistationen und hinter Gittern, in einer Welt, in die Öffentlichkeit nur selten Einblick nimmt. Ich hatte immer das Privileg, dass es wen gekümmert hat, was mit mir passiert.

Und trotzdem ist es mir auch nicht ganz leicht gefallen, raus zu sein und weiter zu kämpfen, erneut zum Knast zu fahren, um in die Akte zu sehen, Schreiben mit Stellungnahmen der Knastleitungen zu lesen. Es war hart, zu erfahren, dass die stellvertretende Anstaltsleiterin aus Schleswig einfach behauptet, ich hätte duschen können, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, während ich genau weiß, dass es mir eben nicht ermöglicht wurde und sie mir dann auch noch vorwirft, ich hätte nicht darum gebettelt. Soviel zur Menschenwürde, die sie doch so gerne anführen.

Ich halte nicht viel von dem Konzept von Gesetzen und auch (Grund-)Rechten, ich hab sie mir weder ausgedacht noch zugestimmt. Sie sind etwas was der Staat gibt und eben auch nehmen kann, wenn die Machtverhältnisse so sind (siehe beispielsweise das Aussetzen der UN-Menschenrechtskonvention in Frankreich nach Terroranschlägen oder die Einführung von präventivem Unendlichkeitseinsperren in Bayern). Damit helfen sie aber auch wenig auf dem Weg zur Freiheit.

Es ist ein Kampf mit ihren Mitteln, aber vielleicht hilft diese positive Gerichtsentscheidung irgendwann uns mal bei der nächsten Argumentation, wenn sie mal wieder wen von uns wegsperren. Jeder Besuch kann die Isolation mindern und helfen. Trotz all dieser notwendigen Kämpfe um Erträglichkeiten in einem unerträglichen System bleibt das Ganze im Blick zu behalten: Für eine Welt zu kämpfen, in der Atomanlagen nicht möglich sind, für eine Welt ohne Knäste und ohne Polizei.

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