Ein Verfahren läuft noch in Hamburg und zwar weigert sich die Staatsanwaltschaft auch nach gewonnener Revision ein Verfahren einzustellen:
Am Gerichtsstandort Hamburg gab es zahlreiche Verfahren wegen Anti-Atom-Aktionen, oft wegen Handlungen gegen Urantransporte, die über den Hamburger Hafen Atomanlagen in aller Welt versorgen. Wir berichteten über folgende, mittlerweile abgeschlossene Verfahren:
- Uranzugblockade im Hamburger Hafen Sommer 2014 (Juristerei bis 2021)
- Abseilaktion gegen Urantransporte bei den Grünen an der Fassade (2017)
- Inspektion bei C.Steinweg im Hamburger Hafen im Sommer 2014
- Castorverfahren aus 2011
- Unerwünschte Kritik an „Friedlich in die Katastrophe Landgericht weist Klage von Holger Strohm wegen Urheberrechtsverletzung ab.
Laufende Verfahren
Kletteraktion gegen Uranzug im November 2014
Am 10.11.2014 haben ein Dutzend AktivistInnen von Robin Wood einen mit 15 Container Uranerzkonzentrat beladenen Zug bei seiner Ausfahrt aus dem Süd-West Terminal in Hamburg über 7 Stunden aufgehalten.
Sowohl gegen die Kletternden als auch gegen die am Boden beteiligten Aktivist_innen wurden Strafverfahren eingeleitet. Inzwischen werden nur noch die beiden Kletternden verfolgt. Die anderen Beteiligten haben außer einer polizeilichen Vorladung keine weitere Post erhalten.
Aktuelle Entwicklungen:
Verhandlung gegen Kletterer wegen Nötigung (2014 bis heute – zum Ausklappen)
- 2020: Das Gericht bietet eine Einstellung des Verfahrens an, allerdings nicht auf Staatskosten, was heißt, dass der Kletterer die Anwaltskosten tragen müsste. Deshalb wird nicht zugestimmt und im Gegenzug eine Einstellung gegen 50 Euro bei Übernahme der Anwaltskosten angeboten. Auch ein Jahr später ist nichts vom Gericht zu hören.
- Dezember 2018: Das Amtsgericht will das Verfahren gegen die Kletterin abwarten vor einer erneuten Verhandlung.
- Februar 2017: das erste Urteil wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Die Revision war erfolgreich. Das Verfahren geht an das Amtsgericht zurück, es geht wieder von vorne herein los.
- 7.12.2015: erster Prozess gegen einen der beiden KletterInnen (Revision wurde gegen das Urteil von 50 Tagessätzen eingelegt und gewonnen).
- September 2015 : Beide KletterInnen haben eine Anklageschrift mit dem Vorwurf der Nötigung erhalten. Sie haben Akteneinsicht erhalten unbld Pflichtverteidigung beantragt. Die Pflichtverteidigung wurde abgelehnt.
Verhandlung gegen Klettererin wegen Ordnungswidrigkeit (2014 bis 2019 – zum Ausklappen)
- Ende 2019: Das OLG Hamburg verwirft die Rechtsbeschwerde. Wegen der Verfahrensverzögerung müssen vom Bußgeld aber nur 50 Euro bezahlt werden.
- 27.2.2019: Die Aktivistin soll nach dem Urteil 200 Euro Bußgeld zahlen.
- 31.1.2019 9.30 Uhr, 11. 2 15.30 Uhr, 27.2.2019 um 9.30 Uhr: Fortsetzungstermine Amtsgericht Hamburg-Harburg – Prozessbericht über den 14.1. und Ankündigung 31.1.
- 3. 1 und 14. 1 2019: Fortsetzungstermine Amtsgericht Hamburg-Harburg 9.30 Uhr, am 3. Januar nur Schiebetermin von etwa einer halben Stunde (Ankündigung)
- 12. Dezember 2018: Verhandlungstermin am Amtsgericht Hamburg-Harburg, 9.30 Uhr, Saal A306 – Vorwurf: Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung durch Abseilen von Urantransport (Ankündigung, Bericht)
- 4.7. 2018: erster Prozessanlauf, Prozessbericht
- Januar 2018: Es gibt neue Verhandlungstermine am Amtsgericht Hamburg-Harburg für die Prozesse gegen die beiden Kletternden.
- 2017: Im Prozess gegen die Kletterin lehnte das Gerichte eine Eröffnung des Verfahrens wegen Nötigung ab, wirft jedoch einen Verstoß gegen die EBO vor.
- September 2015 : Beide KletterInnen haben eine Anklageschrift mit dem Vorwurf der Nötigung erhalten. Sie haben Akteneinsicht erhalten und Pflichtverteidigung beantragt. Die Pflichtverteidigung wurde abgelehnt.
Klage gegen Ingewahrsamnahme (2014 bis 2015 – zum Ausklappen)
- November 2015: AktivistInnen hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Ingewahrsamnahme nach der Aktion geklagt. Die Klage wurde am 25. November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt. Der Gewahrsam der KletteraktivistInnen war rechtswidrig, urteilte das Gericht (die Entscheidung ist rechtskräftig). Eine Aktivistin hat daraufhin 300 Euro Schmerzensgeld erstritten.
Spendenkonto
Es gibt für die Prozesskosten der Robin Wood – Aktion ein separates Spendenkonto, die AktivistInnen freuen sich über Unterstützung:
Renald Orth, Stichwort: Rechtshilfe für AktivistInnen – Uranzug 2014
IBAN: DE37251205100008412000 ,BIC: BFSWDE33HAN
Bank für Sozialwirtschaft, Hannover, (Kto 84 120 00, BLZ 251 205 10)
Abgeschlossene Verfahren
Blockade eines Uranzuges im Hamburger Hafen
Nach einer Ankettaktion und damit verbundenen Blockade eines Urantransports im Hafengebiet Hamburg Süd sehen sich die Aktivist_innen nun mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert (Neben Hausfriedensbruch, Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe, gefährlichem Eingriff in den Schienenverkehr und Leitung unangemeldeter Versammlungen auch skurrile Sachen wie grob ungehöriges Pinkeln). Mehr Informationen zu Urantransporten
Chronik und Aktuelles:
Prozess gegen einen Aktivisten, der festgekettet gewesen sein soll (2014 bis 2021 – zum Ausklappen)
- Landgericht Hamburg
- Juli 2021: Bei einem angesetzten Termin erscheint der Angeklagte nicht – die Berufung wird daraufhin verworfen. Das Urteil zu einer Geldstrafe auf Bewährung von der ersten Instanz wird rechtskräftig.
- Mi, 26.8.20 9 Uhr (Ankündigung) – Der Termin ist ausgefallen, weil der Angeklagte Husten hatte. Die Folgetermine wurden ebenfalls abgesagt
- So, 16.12.2018: Gegen das Urteil wird Rechtsmittel eingelegt.
- Amtsgericht:
- Mo, 10.12.18 Verurteilung am 8. Verhandlungstag zu 30 Tagessätzen unter Strafvorbehalt wegen Störung öffentlicher Betriebe.
- Mo, 3.12.18 Verhandlungstag Nr. 5: Ein HPA-Vertreter wird vernommen und erklärt, Katastrophenschutzpläne wären ein Betriebsgeheimnis
- Mo, 19.11.18 Fortsetzung der Verhandlung (6.Tag) Es wurden Beweisanträge verlesen und beschieden – die meisten vom Gericht als wahr unterstellt, beispielsweise was die Gefahren der Atomkraft angeht.
- Pressemitteilung zum 4. Tag: Urteilsentwurf steht vor Prozessbeginn schon fest
- 11.10.18 Prozessbericht zum dritten Verhandlungstag
- 21.9.18 1. und 2. Verhandlungstermin platzen wegen nicht geladener Verteidigung – Fortsetzung 2.10.2018
- Herbst 2018: Verhandlungstermine angesetzt für den 21.9. und 2.10. jeweils um 8.30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg
- 7. April 2016: Prozess gegen weiteren Aktivisten. Nach kurzer Verhandlung wird der Prozess ausgesetzt. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.
Prozess und Inhaftierung gegen eine Aktivistin, die während der Aktion eine festgekettete Person mit Lebensmitteln und Getränken versorgt haben soll (2014 – 2021 zum Ausklappen)
- Nachlese
- April 2022: Nachlese: Duschen hätte möglich sein müssen und andere Klagen |
Interview mit der taz zu den gewonnenen Klagen - November 2021: Verweigerung von Verteidigungsbesuch rechtswidrig – Entscheidung als pdf
- November 2021: Prozess wegen angeblicher Beleidigung „Sie Bulle“ bei Abholung vom Knast – das Verfahren wurde beim Prozess eingestellt
- April 2022: Nachlese: Duschen hätte möglich sein müssen und andere Klagen |
- Haft April / Mai 2021:
- Haftentlassung
- Ankündigung Haftentlassung
- Bericht von Ibi: Repressives Telefon und Chaos
- Neuer Knast, dieselben Gesetzesbrüche
- Aktivistin zieht gegen Quarantäne-Regelungen vor Gericht
- Bericht von Ibi: Warum Knast nicht „nur eingesperrt sein“ ist
- Ibi wird verlegt
- Soliaktion Dienstaufsichtsbeschwerde
- Text „Von brennenden und havarierten Atomschiffen und einer inhaftierten, die nicht duschen darf“
- Text „Ibis erste Woche in Haft“
- 1. Knastbrief „Ab in die Quarantäne“
- Text „Lasst die Verteidigung rein“
- Haftantritt am 25.4.21 und Adresse
- Ankündigung Haftantritt
- Haftladung erhalten April 2021
- Oberlandgericht:
- Landgericht:
- 18.3.2019: Verurteilung zu 30 Tagessätzen. Revision gegen das Urteil wurde eingelegt. (Presseeinladung vom 16.3. zur erwarteten Urteilsverkündung am 18.3)
- 4.3.2019 Fünfter Verhandlungstag mit langer Pause
- 14.2. und 21.2.2019 Bericht vom dritten und vierten Verhandlungstag mit gefährlichen Zügen und vielen Beweisanträgen
- 24.1.2019: Bericht vom zweiten Verhandlungstag mit Trennscheibe
- 11.1.2019: Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg – 1. Verhandlungstag: Ankündigung mit anschließender Party in der Roten Flora – Prozessbericht „Landgericht Hamburg erfolglos mit Einschüchterungen“
- August 2017: Die Aktivistin hat Berufung eingelegt, irgendwann gibt es also eine Verhandlung vorm Landgericht in Hamburg, ob Füttern strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung eingelegt, das Urteil sei zu milde.
- Amtsgericht:
- Do, 17. August 2017: Urteil zu 30 Tagessätzen
- Do, 27. Juli 2017: 8. Verhandlungstag – Schriftliche Beweisanträge
- Mi, 19. Juli 2017: 7. Verhandlungstag – Keine Entscheidung zur Befangenheit
- 11. Juli 2017: 6. Verhandlungstag – Gericht befangen wegen G20-Urteilen?
- 21. Juni 2017: 5. Verhandlungstag – Lehrstunde für Staatsanwaltschaft und Gericht
- 31. Mai 2017: 4. Verhandlungstag – Beweisanträge der Verteidigung
- 10. Mai 2017: 3. Verhandlungstag – Auseinandersetzung um Verteidigung
- 25. April 2017: 2. Verhandlungstag Füttern-Prozesses – Zeug*innen-Vernehmungen
- 4. April 2017: 1. Verhandlungstag Füttern strafbar? – Vertagung nach Durcheinander bei Gericht
Prozess gegen eine Aktivistin, die festgekettet gewesen sein soll (2014 – 2015 zum Ausklappen)
Vorlauf und Bußgeldverfahren (2014 bis 2017 zum Ausklappen)
- Herbst 2015: einige Personen erhalten Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen die EBO (Eisenbahnbau und -betriebsordnung)
- 2017: Ein Bußgeldbescheid ist rechtskräftig (100 Euro), die Vollstreckung steht noch aus.
- Juli / August 2015: Eröffnung des Verfahrens durch einzelne Anklageschriften gegen vier Personen, drei davon sollen festgekettet gewesen sein. Gegen eine Person, die festgekettet gewesen sein soll, wird das Verfahren später eingestellt.
- November 2014: Das Verfahren wegen grob ungehörigen Pinkelns wurde ohne Auflagen eingestellt
- Eine Aktivistin erhielt im September 2014 einen Bußgeldbescheid über 100 Euro wegen grob ungehörigen Pinkelns.
Abseilaktion gegen Urantransporte bei den Grünen an der Fassade
4 Aktivist*innen, die aus Protest gegen die Untätigkeit der Politiker*innen, Atomtransporte ein Ende zu setzen, den Grünen im April 2017 auf’s Dach stiegen und einen Transparent entrollten, haben eine Anklageschrift wegen angeblichem Hausfriedensbruch erhalten. Zunächst wurden für Oktober 2020 Verhandlungstermine angesetzt, dann aber doch die Verfahren im August 2020 endlich eingestellt.
Inspektion bei C.Steinweg im Hamburger Hafen 2014
Im Rahmen des Anti-Atom-Camps 2014 fand in Hamburger Hafen bei C.Steinweg eine Inspektionsaktion statt. Den Beteiligten wurde Hausfriedensbruch vorgeworfen. Bei Heranwachsenden (unter 21) erfolgte sofort eine Einstellung. Bei den anderen gab es mindestens eine Verurteilung nach einem Strafbefehl und Nicht-Erscheinen zum Prozess, bei den anderen wurde nach einem längeren Prozess vor Gericht und mehreren Begleitaktionen der Strafbefehl schließlich von C.Steinweg zurück gezogen, was zu einer Einstellung der noch offenen Verfahren führte.
Chronologie und Berichte
- März – Mai 2016: Rücknahme der Strafanzeige und Einstellung der Verfahren
- Februar 2016: Stafanzeige gegen C. Steinweg – auf die Anklagebank gehört die todbringende Atomindustrie, nicht die Umweltaktivist*innen.
- Dezember 2015- März 2016: Prozess gegen einen Anti-Atom-Aktivisten (Erster Prozesstermin am 11.12.2015 (Ankündigung), Prozessfortsetzung am 18.12.2015, Bericht zum 2. Prozesstag, Bericht zum 3. Prozesstag (8.1.2016), Bericht zum 4. Prozesstag, Ankündigung des 5. Prozesstags, Aussetzung des Prozesses gegen einen Aktivisten nach vielen Verhandlungstagen)
- Dezember 2015: Die Prozesse gegen unter 21-Jährige werden eingestellt, der erste Prozess gegen einen Erwachsenen beginnt im Dezember 2015, die anderen Prozesse sind noch nicht terminiert.
- Soliaktion ab Sommer 2015: die ersten Prozesse stehen an, eine Soliaktion wird gestartet. „Hausfriedensbruch“ ist ein reines Antragsdelikt. Die Firma C. Steinweg hat Strafantrag gestellt. Mit Protestbriefen wird sie aufgefordert, ihren Strafantrag zurück zu nehmen und den Umschlag von radioaktiven Stoffen einzustellen.
- Mitte 2015 gibt es Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs für die ersten Personen. Einspruch wurde eingelegt.
Unerwünschte Kritik an „Friedlich in die Katastrophe“
Strohm versucht mittels einer Urhereberrechtsklage, gegen eine u.a. auf youtube veröffentlichte Video-Zusammenstellung von religiösen, verschwörungstheoretischen und sonstig vereinfachten Welterklärungen aus seinem Anti-Atom Film „Friedlich in die Katastrophe“ vorzugehen. Hier findet sich ein indymedia-Artikel mit weiteren Infos. Das Landgericht hat am 25.2.2016 die Klage von Holger Strohm als unbegründet abgewiesen.
Castor 2011 und Finanzamtsbesetzung (Autonomes Zentrum Altona) 2011
Am 23. April 2011 wurde das ehemalige, seit Jahren leerstehende Finanzamt in Hamburg-Altona von Aktivist*innen besetzt. Im gleichen Jahr im November fuhr der bisher am längsten blockierte Castortransport der Geschichte nach Gorleben.
Einem*r Aktivist*in, der*die damals nach dem Gesetz noch jugendlich war, wird nun vorgeworfen im Rahmen der Blockadeaktivitäten gegen den Castor einen gefährlichen Eingriff in den Schienen- und Straßenverkehr sowie Hausfriedensbruch bei der Hausbesetzung in Altona begangen zu haben. Beide Vorwürfe wurden zu einer – trotz Jugendstrafrecht – öffentlichen Verhandlung zusammengelegt.
Das Verfahren wurde nun eingestellt, die Verhandlungstermine finden also nicht statt.
- Kontakt: hendrik_q (ät) z1p.biz
- Weitere Informationen finden sich hier (zu den Vorwürfen) und hier zum ersten Prozesstag und zur Besetzung des ehemaligen Finanzamts Altona: http://az4altona.blogsport.de
- Einladung zu neuen Prozess-Terminen mit neuem Richter am 4.11., 11.11. und 20.11
- Einstellung des Verfahrens
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