Der Hausfriedensbruchprozess um die Inspektion von Urancontainer im Hamburger Hafen wird am 8.1.16 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg Sitzungssaal A2.01fortgesetzt. Unterstützung ist ausdrücklich erwünscht!
Am zweiten Prozesstag wurde 5 Stunden verhandelt und vier Zeugen vernommen – ohne eine einzige Pause , auch keine Mittagspause, für die Verteidigung!
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Richterin sich offensichtlich auf ihr Urteil festgelegt hat. Zahlreiche Fragen an die Zeugen wurden wegen angeblicher Bedeutungslosigkeit zurückgewiesen.
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass das Gelände vom Südwest-Terminal auf der Wasserseite frei zugänglich ist, es sind sogar Leitern vorhanden. Man fragt sich also wie von Hausfriedensbruch die Rede sein kann. Ein nicht umfriedetes Gelände fällt nicht unter dem Schutzzweck von § 123 StGB. Die Richterin meinte jedoch, die rechtliche Einordnung der Feststellungen sei Sache des Gerichtes. An ihrem Verhalten kann man schon sagen wie diese ausfallen wird…
Zum damaligen Geschehen hatten die ZeugInnen nur wenige Erinnerungen und verwiesen auf ihre Berichte und Aussagen. Der eine Polizist, der Laut Akte die Personalienfeststellung durchführte, konnte sich an den Angeklagten nicht erinnern. Er konnte sich erinnern, dass die Personengruppe auf ihm zu kam und freiwillig das Gelände verließ. Der Pförtner sagte aus, er habe die AktivistInnen nicht angesprochen, er habe sich eingeschlossen und Verstärkung gerufen, er habe nicht gewusst, was die Leute vor gehabt hätten.
Mit Spannung erwartet wurde darüber hinaus die Vernehmung vom Geschäftsführer der Firma C. Steinweg, Herrn Fabian. Er hat im Namen der Firma C. Steinweg Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt. Er Fabian will am Tattag die Aktion verfolgt haben. Er will sogar die AktivistInnen aufgefordert haben, das Gelände zu verlassen. Wie viele es waren und wo diese sich genau befanden, konnte er aber nicht sagen. Seine Zeitangaben unterschieden sich außerdem von den Aussagen der anderen Zeugen und von den Angaben in der Akte. Er erklärte auch, er habe angeordnet, dass der Betrieb eingestellt wird – wo der Pförtner zuvor aussagte, es habe zu dem Zeitpunkt eh keinen Betrieb gegeben. AugenzeugInnen berichteten nach der Aktion davon, dass die AktivistInnen auf dem Gelände durch ArbeiterInnen mit ihrem schweren Gerät verfolgt worden seien. Auf den Strafantrag angesprochen, erklärte er, es gehe nicht um Bestrafung, sondern um die Sicherheit. Es könne doch nicht angehen, dass betriebsfremde Menschen das Gelände betreten!
Fragen zur Einhaltung von diversen Sicherheitsvorschriften – insbesondere zur Lagerung von Urancontainer auf dem Gelände, durfte die Verteidigung allerdings nicht stellen – ob wohl es in dem Prozess ausgerechnet um eine Aktion ging, die darauf zielte, die dunkele Seite der Atomgeschäfte von C. Steinweg öffentlich zu machen: längere Zwischenlagerung von Urancontainern, Defekte Unrancontainer, Falschinformationen des Hamburger Senats zu der Lagerung dieser Container, etc.
Weil das Gericht die Fragen nicht zuließ, stellte die Verteidigung Beweisanträge über die, das Gericht noch entscheiden wird. Die Anträge betreffen die Lagerung von radioaktivem Material auf dem Gelände und die Nicht-Einhaltung von Sicherheitsvorschriften durch C. Steinweg. Eine Vorschrift schreibt vor, dass die radioaktiven Stoffe vor Störung dritter geschützt werden müssen. Wenn diese Vorschrift eingehalten worden wäre, gäbe es diesen Hausfriedensbruchprozess nicht! Aber gut, C. Steinweg muss sich offensichtlich nicht an die Strahlenverordnung halten… Verstahlung ist weniger schlimm als die Störung von privatem Besitz…
Der Prozess wird am 8.1.15 fortgesetzt.
Eine Zuschauerin
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