Überraschende Wende im Prozess um den Umschlag von Urancontainern im Hamburger Hafen

4. März 2016 vor dem AG HH Harburg

4. März 2016 vor dem AG HH Harburg

Das Amtsgericht Hamburg Harburg verhandelt derzeit gegen AktivistInnen auf Grund einer Strafanzeige der Uran-Umschlagfirma C. Steinweg nach einer Inspektionsaktion auf dem Süd-West-Terminal im Hamburger Hafen im Sommer 2014. Dort lagerten zur Tatzeit über 50 Container Uranerzkonzentrat. Ca. 30 Menschen beteiligten sich an der Aktion. Der Prozess gegen einen Aktivisten, der im Dezember 2015 begann, wurde am 4. März, dem 6. Verhandlungstag, überraschend durch die vorsitzende Richterin Weber ausgesetzt. Grund hierfür ist ein Befangenheitsantrag des Angeklagten. Die unangemessene und seiner Ansicht nach fehlerhafte Verhandlungsführung der Richterin begründe den Verdacht der Voreingenommenheit, so der Angeklagte. Der Prozess wird aus diesem Grund vor einem anderen Richter wiederholt. Wann der neue Prozess beginnen soll, teilte das Gericht nicht mit. Derweil erhielt ein weiterer Aktivist eine Ladung zur Hauptverhandlung in der gleichen Sache vor einer anderen Kammer für den 1. April 2016.

Die Verhandlung dauerte am 4. März nur wenige Minuten an. Richterin Weber erklärte, der Angeklagte habe am Vortag einen Befangenheitsantrag per Fax eingereicht. Darin bemängelte er die Verhandlungsleitung der Richterin, die um jeden Preis weiter machen wolle, obwohl die Verhandlung auf Grund einer Unterbrechung von mehr als 21 Tage nach § 229 StPO von neuem beginnen müsse. Richterin Weber teilte darüber hinaus mit, der Richter, der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag zuständig sei, befinde sich im Hause. Er habe jedoch mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sehe, den Befangenheitsantrag noch am selben Tag zu bescheiden. Dies überraschte die Zuschauer*innen, weil es sich bereits um den zweiten Befangenheitsantrag in diesem Prozess handelte. Der vorige Befangenheitsantrag, der im Laufe des 1. Verhandlungstag gestellt wurde, war noch am selben Tag kurzfristig beschieden worden. Noch überraschender kam dann die Verkündung der Aussetzung der Verhandlung – die die Richterin zuvor stur abgelehnt hatte und deshalb den Befangenheitsantrag kassierte -, mit dem Zusatz, die Verhandlung werde zu einem späteren Zeitpunkt vor einem neuen Richter wiederholt. Eine Entscheidung über einen Befangenheitsantrag darf nämlich laut Strafprozessordnung bis zum Ende des darauf folgenden Verhandlungstag aufgeschoben werden. Davon machen Richter*innen bei fortgeschrittener Verhandlung – es handelte sich hier um den 6. Verhandlungstag – in der Regel reichlich Gebrauch.

„Es scheint, dass das Gericht eingesehen hat, dass der Prozess so einfach nicht weiter gehen konnte. Es wurden zu viele Rechtsfehler begangen, so dass man sich nun doch für eine Aussetzung entschieden hat“ kommentierte eine Zuschauerin die Entwicklung. Die Verteidigung geht davon aus, dass der Befangenheitsantrag nicht der einzige Grund ist, weshalb die vorsitzende Richterin das Tuch geworfen hat. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angelegenheit nicht so einfach gelagert ist, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage dargestellt hat.“ erklärt der Angeklagte die Situation. „Die Beweislage war unübersichtlich und zum Teil widersprüchlich. Es war nicht nachvollzuziehen, weshalb einige Beweistatsachen als wahr unterstellt wurden und andere thematisch verwandte Beweiserhebungen dann wegen Unerheblichkeit abgelehnt wurden. Auf Grund dieser Beweisalge war kein ein schlüssiges Urteil im Sinne einer Verurteilung – die Richterin wollte verurteilen  – mehr möglich, das Verfahren war nicht mehr zu retten.“ Die Verteidigung wertet die Entwicklungen als Etappensieg. Die Staatsanwaltschaft scheint anderer Auffassung zu sein: Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte ihren Unmut indem sie beim Verlassen des Gerichtssaals die Tür mit Gewalt aufschlug und dabei einen Stuhl umwarf.

Wir können auf die Verhandlung gegen den nächsten Aktivisten gespannt sein. Diese soll am 1. April 2016 beginnen. Es gibt gute Gründe, gegen den Umschlag von Uran im Hamburger Hafen zu protestieren und sich gegen die Kriminalisierung zur Wehr zu setzen. Darum wird es am 11.3.2016, dem Fukushima Jahrestag, bei der der Mahnwache von Atomkrafgegner*innen im Hamburger Hafen vor den Toren von C. Steinweg gehen.

Weitere Informationen

Aktionsbericht

Seite zu den Prozessen gegen Atomkraftgegner*innen in Hamburg

Bericht zum ersten Prozesstag

Bericht zum zweiten Prozesstag

Bericht zum dritten Prozesstag

Bericht zum vierten Prozesstag

Ankündigung zum 6. Prozesstag

Befangenheitsantrag gegen Richterin Weber

Kampagne gegen Atomtransporte durch Hamburg

Aktionstage gegen Urantransporte – Tag X ab dem 11.3.2016

Dossier über die AREVA Uranfabrik in Narbonne Malvési und den Kampf der Arbeiters Michel Leclerc gegen die Leukämie und die Atommafia

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4 Antworten zu Überraschende Wende im Prozess um den Umschlag von Urancontainern im Hamburger Hafen

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