AG Harburg: 50 Tagessätze für Ankettaktion

Atomkraftgegner_innen verhindern, mithilfe einer Ankettvorrichtung im Gleisbett, die Weiterfahrt eines Atomtransportes im Hamburger Hafen durch

Atomkraftgegner_innen verhindern, mithilfe einer Ankettvorrichtung im Gleisbett, die Weiterfahrt eines Atomtransportes im Hamburger Hafen durch

Das Amtsgericht Harburg hat am heutigen 2. Dezember nach mehrstündiger Verhandlung eine Atomkraftgegnerin zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Die Aktivistin hatte sich im Sommer 2014 in Hamburg Süd an die Bahnschienen gekettet und einen Zug mit Uranerzkonzentrat blockiert. Das Gericht sah die Vorwürfe der Nötigung und der Störung öffentlicher Betriebe als erfüllt an. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Rechtsmittel werden geprüft. Verfahren gegen weitere Beteiligte an der Ankettaktion sowie Beteiligte an anderen Protest- und Blockadeaktionen gegen Atomtransporte durch den Hamburger Hafen stehen bevor.

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