Hamburg: Verurteilung wegen Ankettaktion wird rechtskräftig

Von einer Ankettaktion im August 2014, ist jetzt ziemlich genau 7 Jahre nach der Aktion auch das letzte Repressionskapitel abgeschlossen. Einer der angeketteten Personen erschien zu einem Berufungstermin nicht, der nach der bisherigen Rechtsprechung der Hamburger Gerichte auch ziemlich aussichtslos gewesen wäre. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück und das Gericht verwarft die Berufung des Angeklagten. Damit wurde das Urteil aus der ersten Instanz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf Bewährung rechtskräftig. Das heißt, die Geldstrafe muss nur im Falle von weiteren Verurteilungen gezahlt werden.

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