Lasst die Verteidigung rein!

Der in Schleswig inhaftierten Aktivistin Ibi wird Besuch ihrer Verteidigung verwehrt.

Als Grund behauptet die Anstaltsleiterin, nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger*innen dürften das nicht. Die Standardkommentierung der StPO sagt sehr deutlich das Gegenteil: „Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“

Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug! Die Anstaltsleitung ist erreichbar unter: Telefon: 04621 809 101 Fax: 04621 809-221

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