AG Harburg: Katastrophenschutzpläne sind Betriebsgeheimnis

Am gestrigen Tag wurde vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg der Prozess gegen einen Antiatomaktivisten, der sich 2014 in Hamburg Süd vor einem Urantransport an der Schiene fest gekettet hat, fortgesetzt. Die Verhandlung dauerte bis 15 Uhr an.

Der Prozess wird am 10.12. um 9 Uhr fortgesetzt und es ist mit einer Urteilsverkündung zu rechnen, da der zuständige Richter Azizy eine Frist zur Einreichung aller Beweisanträge bis gestern 15 Uhr setzte.

Der gestrige Prozesstag war eine Farce. Es wurde ein Zeuge der Hamburg Port Authority gehört, der ausschließlich darüber aussagen sollte, ob es sich bei dem Güterbahnhof um ein öffentlicher Betrieb handelt – um eine Verurteilung wegen Störung öffentlicher Betriebe möglich zu machen. Fragen zu Gefahrgütern und Katastrophenschutzplänen – immerhin gab es auf dem Gelände 2006 schon mal einen Flugzeugabsturz, wie der sichtlich genervte Zeuge bestätigen musste – wurden durch das Gericht untersagt. Der als Zeugenbeistand erschienene Anwalt erklärte diese Informationen zum Betriebsgeheimnis.

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