Haftantritt und aktuelle Adresse

Am 23. 04. 2021 haben wir unsere Freundin Ibi bis vor die JVA Lübeck begleitet. Mit einer kurzen Kundgebung konnten wir uns von ihr verabschieden und auch nochmal deutlich machen, dass es uns um mehr geht, als nur ihren Haftantritt.

Gefängnisse lösen keine Probleme, erschaffen keine besseren Menschen und machen unsere Gesellschaft in keinster Weise besser! Stattdessen verschärfen sie soziale Ungleichheiten, stigmatisieren und zerstören Existenzen.

Es geht Ibi bei ihrer Haft auch darum, Strafe sichtbar zu machen und mehr Aufmerksamkeit für die Menschen zu erzeugen, die sich derzeit, trotz Pandemie, hinter Gittern befinden.

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Haftantritt am 23.4. in Lübeck: Knast statt Geld – für die Freiheit

Wir machen Aktionen, die wir richtig und wichtig finden. So haben wir 2014 gemeinsam mitten im Hamburger Hafen einen Urantransport mit einer Ankettaktion angehalten. Das auf dem Zug geladene Uran wurde in Namibia in offenen Tagebauen mit viel Strahlenbelastung für alles drumherum und in Kazachstan durch Fracking und Chemikalien im Boden abgebaut. Wir haben damit bewusst und gezielt in die laufenden Prozesse eingegriffen – mit einer Intervention, weil sonst alles weitergeht wie bisher. Das Resultat: Viel Berichterstattung und Diskussion in den Medien. Und, über einen längeren Zeitraum betrachtet, Transporte, die weniger geworden sind oder andere Routen nehmen. Widerstand braucht einen langen Atem.

Es gibt vieles, wogegen wir es für richtig halten zu kämpfen und das immer wieder tun: Gegen Atomkraft, Kohlekraftwerke, Umweltzerstörung, Ausbeutung, Ungerechtigkeiten, Kapitalismus. Die allermeisten dieser, aus unserer Sicht unerträglichen, Dinge sind explizit legal. Deshalb legen wir als Handlungsmaßstab eben nicht die herrschenden Gesetze an. Manchmal verurteilt der Staat uns, so wie auch hier beim angehaltenen Urantransport. Es ist der Staat, der durchsetzt, dass das alles weiter gehen kann. Bei Geldstrafen ist das weniger sichtbar und ich denke, wenn der Staat mich tatsächlich dafür einsperrt, dass ich Urantransporte und damit Umweltzerstörung stoppe, dann bitte: Hier bin ich. Ich habe entschieden, die Geldstrafe jedenfalls nicht komplett zu zahlen und einen Teil davon im Knast abzusitzen.

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Bündnis AgiEL fordert Einstellung des „Rollstuhlprozesses“ am Lingener Amtsgericht

Das nächste Kapitel im sogenannten „Rollstuhlprozess“ am Lingener Amtsgericht hat begonnen. Anstatt, wie vom Gericht vorgeschlagen, den Bagatellprozess gegen die Rollstuhlfahrerin endlich einzustellen, macht die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun Druck: anhand eines Videoclips, der bei einer Abseilaktion zum Protest gegen die Verschiebung von Uranmüll aus dem westfälischen Gronau nach Rußland entstanden ist, will die Staatsanwaltschaft nun die Glaubwürdigkeit der Angeklagten infrage stellen. Dazu äußert sich die Angeklagte in einem Video, Atomkraftgegner*innen schreiben einen offenen Brief an die Staatsanwaltschaft und das Bündnis AgiEL fordert in einer Pressemitteilung die Einstellung des Verfahrens. Wir dokumentieren hier Pressemiteilung und Offenen Brief.

Bündnis AgiEL – Pressemitteilung

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Landgericht Hamburg: Uranzugblockierer angeklagt

Update: Der erste Verhandlungstermin ist ausgefallen weil der Angeklagte Husten hatte. Es gibt jetzt neue Termine am 6., 9. und 12. November.

Am Mittwoch ist es wieder so weit, es wird vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Atomkraftgegner verhandelt. Ihm wird vorgeworfen sich im August 2014, also vor mittlerweile sechs Jahren, vor einem Zug mit Uranerzkonzentrat im Güterbahnhof Hamburg-Süd angekettet zu haben. Strafbar sei das ganze wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, deshalb geht es nun vor dem Landgericht von vorne los.

Zwei Personen wurden von den Hamburger Gerichten, die bei der Verfolgung von politischen Gegner*innen langen Atem haben, bereits rechtskräftig verurteilt, eine wegen anketten, die andere wegen dem Halten eines Transparents neben einer Angeketteten. Insgesamt aber lohnt sich das kämpfen, denn zumindest Transporte mit spaltbaren radioaktiven Stoffen finden nach vielen Aktionen gegen die Transporte zumindest über den Hamburger Hafen seit etwa einem Jahr nicht mehr statt. Die Uranzerkonzentrat-Transporte zur Versorgung der Atomindustrie gehen aber leider weiter – hier bleibt noch einiges zu tun. Aber erst mal ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass wir weiter kämpfen können: Also unterstützt den Angeklagten und kommt zum Prozess!

Der Prozess beginnt am Mi, 26.8. um 9 Uhr am Landgericht, Sievekingplatz 3 in Saal 160, vermutlich mit Einlasskontrollen und Corona-Datenerfassung.

Weitere angesetzten Verhandlungstermine (jeweils im gleichen Saal und auch da ist Publikum herzlich willkommen):

  • Mo, 31.8. 13 Uhr
  • Di, 1.9. 9 Uhr
  • Di, 8.9. 9 Uhr
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Gute Nachrichten aus Hamburg: Verfahren wegen Abseilaktion bei Grünen eingestellt

Manchmal gibt es auch gute Nachrichten. So wurden die Verfahren resultierend aus einer Abseilaktion vom Dach der Grünen Partei in Hamburg nach mehr als drei Jahren endlich eingestellt. Nähe zum Protest zeigten die Grünen nicht gerade, als sie die Anzeigen wegen Hausfriedensbruch zuließen. Vielleicht auch ein Grund, das nicht nochmal öffentlich in einem Prozess diskutieren zu wollen. Wie auch immer, wir freuen uns darüber, dass es keine Verurteilungen gibt!

Der Prozess wegen der Atomzug-Blockade ist erst einmal ausgesetzt, die angesetzten Termine fallen also alle aus. Wir informieren euch, sobald neu terminiert wird.

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Erneut Freispruch und Polizeiwillkür vor dem Amtsgericht Lingen

Kletteraktion gegen Repression am Amtsgericht Lingen

Kletteraktion gegen Repression am Amtsgericht Lingen am 30.7.2020

Vor dem Amtsgericht Lingen finden derzeit zahlreiche Prozesse gegen Atomkraftgegner*innen im Zusammenhang mit einer Blockade der Brennelementefabrik von Framatome im Januar 2019 statt. „Atomkraft brandgefährlich“ stand damals auf einem zwischen zwei Tripods über der Fahrbahn gespanntes Banner. Wenige Wochen zuvor hatte es in der Anlage, die Atomkraftwerke mit Brennelementen weltweit versorgt, gebrannt, uranhaltige Flüssigkeit trat aus. Angeklagt wurde aber nicht der Betreiber der Anlage Framatome ANF, sondern die Demonstrant:innen, die mit ihrer Aktion auf die Gefahren hinwiesen und die Abschaltung der Anlage, die trotz angeblichem Automausstieg unbefristet weiter laufen darf, forderten.

Zwei Amtsrichter haben die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Nötigung gegen 16 Personen unterschrieben. Offensichtlich ohne dabei ihrer Aufgabe nachzukommen, die Vorwürfe sorgfältig zu prüfen. Möglicherweise in der Hoffnung, das Verfahren sofort vom Tisch zu bekommen, sollten die Angeklagten keinen Einspruch einlegen. Es kam aber anders. Die Beteiligten legten Einspruch ein.

Der erste Prozess fand im Frühjahr 2020 statt und endete mit Freispruch. Ein weiterer Prozess folgte vor zwei Wochen und endete nach einer 7-stündiger Verhandlung mit einem hart erkämpften Freispruch.

Am heutigen Tag erklärten dagegen Richter und Staatsanwältin bereits vor Beginn der Hauptverhandlung der Verteidigung, es sei beabsichtigt den Angeklagten frei zu sprechen. Weiterlesen

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Atomkraftgegnerin gewinnt Klagen gegen die JVA Hohenasperg und die Polizei

* juristisches Nachspiel für Schwimmaktionen gegen die Neckar-CASTORen und Gefängnisaufenthalt im JVA-Krankenhaus Hohenasperg

* erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Stuttgart: rechtswidrige und unzureichende medizinische Versorgung in der JVA Hohenasperg. Anspruch auf Schmerztherapie – auch in Form von medizinischem Cannabis sowie auf barrierefreiem Haftraum.

* Kostenbescheid der Polizei für die Räumung von Demonstrant:innen aus dem Wasser beim Neckar-Castor von Oktober 2017 rechtswidrig, klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich

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Viel Protest und drei weitere Freisprüche in Lingen

Am 16. Juli wurde in Lingen gegen drei Atomkraftgegner verhandelt, welche die Brennelementefabrik im Januar 2019 blockiert haben sollen. Nicht nur im Gericht ging es hoch her, auch an der Brennelementefabrik wurde ein Atomtransport kurzzeitig gestoppt und vorm Gericht protestierten Menschen gegen Atomkraft und die Justiz, welche die Atomindustire schützt. Gleichzeitig wurde an die Jahrestage der ersten erfolgreichen Zündung einer Atombombe und die Uranminenkatastrophe von Church Rock erinnert, der größten Atomkatastrophe in den USA. Die Angeklagten wurden nach langem Kämpfen und 7-stündiger Verhandlung schließlich freigesprochen, am 30.7. soll es jedoch um 9 Uhr am Amtsgericht Lingen gegen den nächsten Beteiligten weiter gehen. Auch hier sind Publikum und solidarische Aktionen vor Gericht oder der Brennelementefabrik willkommen. Weiterlesen

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Kreatives Gericht: Öffentlicher Verkehr heißt nicht öffentlicher Verkehr

Im Jahr 2014 wurde im Hamburger Güterbahnhof ein Urantransport blockiert. Eine Person, welche eine Angekettete gefüttert haben soll, wurde jetzt durch Verwerfen der Revision vom Hanseatischen Oberlandesgericht rechtskräftig verurteilt wegen Mittäterschaft bei Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Die Angeklagte greift das jetzt mit Verfassungsbeschwerde an, was aber nichts daran ändert, dass die Strafe erst mal rechtskräftig ist und außerdem die Chancen von Verfassungsbeschwerden marginal sind.

Bei der Begründung der Ablehnung der Revision wird das Gericht durchaus kreaktiv: Bei Störung öffentlicher Betriebe werden die bestraft, welche den „öffentlichen Verkehr“ stören. Einen Beweisantrag der Verteidigung, dass auf den Gleisen kein öffentlicher Verkehr stattfinde, hatte das Landgericht jedoch als ohne Bedeutung für eine Verurteilung abgelehnt. Das Revisionsgericht ist jetzt der Meinung, das war völlig in Ordnung, denn die hätte in dem Beweisantrag eine andere Definition von öffentlichem Verkehr gemeint als die im Gesetz. In der Verfassungsbeschwerde kommentiert die Angeklagte das: „Das liest sich wie „im Zweifel gegen die Angeklagte“. Denn natürlich meinte die Verteidigung hier den Begriff des öffentlichen Verkehrs, um den es in der Verhandlung auch ging. Zu unterstellen, hier wäre etwas anderes gemeint, ist schlichtweg willkürlich und auch offensichtlich vollkommen absurd und realitätsfern.“ Weiterlesen

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Trotz Freispruch weiter absurde Prozesse in Lingen

Trotz des Freispruchs einer Anti-Atom-Aktivistin nach einer Blockade der Brennelementefabrik wollen Staatsanwaltschaft und Gericht weiter verhandeln: Am 16. Juli 2020 werden drei Aktive wegen der gleichen Aktion mit Vorwurf Nötigung angeklagt.  Nur gegen eine Fotografin wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt – es laufen also noch Anklagen gegen 14 Personen.

16. Juli 2020 – 9 Uhr – Amtsgericht Lingen – Saal Z16

Die Brennelementefabrik hatte am 6. Dezember 2018 im nuklearen Bereich gebrannt. Unter dem Motto „Atomkraft brandgefährlich“ forderten die Blockierenden im Januar 2019 bei eisigen Temperaturen die sofortige Abschaltung der Anlage.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zeigt, wie abhängig Lingen von der Atomindustrie ist. Die Aktivist*innen bleiben dabei, Atomkraft gehört abgeschafft. Auch die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen müssten abgeschaltet werden – sie sind aktuell nicht vom sogenanten Ausstiegsbeschluss erfasst.

So lange das noch nicht erreicht ist, kommt vorbei und unterstützt die Angeklagten beim Prozess.

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  • Anti-Atom-Internetseiten

  • Internetseiten zu Repression