Atomkraftgegnerin gewinnt Klagen gegen Überwachung durch die Bundespolizei

Quelle: https://blog.eichhoernchen.fr/post/kletteraktivistin-gewinnt-klagen-gegen-uberwachung-durch-die-bundespolizei/

„Die Polizei umgeht bewusst eigene Gesetze um die Protestform des Aktionskletterns zu kriminalisieren und damit zu unterbinden. Die Missachtung von Grundrechten ist gefährlich, nicht der Protest gegen die Atomkraft und Klimakiller!“

Klägerin Cécile Lecomte am 6. September nach der 3-stündigen Verhandlung ihrer Klagen gegen Überwachungsmaßnahmen durch die Bundespolizei

Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht:

„Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bundespolizeilicher Maßnahmen erfolgreich
Observation und Fahndung einer Umweltaktivistin waren unzulässig.“ schrieb es in seiner Pressemitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. »

VG Hannover Pressesprecher

Gegenstand der Klagen sind zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei gegen die in Lüneburg lebende französische Aktivistin. Eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive verdeckte Observation (Überwachung) anlässlich des CASTOR-Transportes nach Biblis im Jahr 2020.

Cécile Lecomte (Spitzname Eichhörnchen) engagiert sich seit vielen Jahren gegen die Atomkraft und in der Klimabewegung sowie für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Sie klettert gerne, auch politisch. Sie nutzt einen Rollstuhl aufgrund einer autoimmun Erkrankung und gibt Kletterkurse für Menschen mit Behinderung. Sie ist Sprecherin für « Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit » bei der ISL e.V. sowie Trägerin des Nuclear-Free Future Award 2022 Ehrenpreis Kategorie besondere Anerkennung.

Vor der Gerichtsgebäude fand eine Solikundgebung statt. ca. 20 Menschen wohnten der Verhandlung bei.

Das Gericht befasste sich zunächst mit der verdeckten Observation der Klägerin.

Die Polizei hatte es unterlassen, die Betroffene über die Maßnahme im Nachgang zu unterrichten, obwohl die Unterrichtung gesetzlich festgeschrieben ist. Cécile Lecomte hatte durch Zufall bei der Einsicht in eine Akte in ein anderes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt davon erfahren. Eine erste Klage auf Unterrichtung gewann die Aktivistin zunächst vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Bundespolizei rückte im Verfahren um die verdeckte Observation, Aktenteile nur widerwillig raus. Die Akte belegt einen tiefen Eingriff in ihrer Privatsphäre. Festgehalten sind beispielsweise ihre Fahrten zur Krankengymnastik, ihre Kontakte mit anderen Personen, ihre Beteiligung an Demonstrationen.

Es steht das die Observation a, 27.10.2020 um 13:12 uhr begann
Auszug aus einem Schreiben der Bundespolizei was für eine Uhrzeit für den Beginn…
Protokoll meiner Bewegungen Aktivitäten mit Zugreisen, Fahrt zu Physiotherapie, jeweils mit wem...
Physiotherapie so wichtig… Auszug Observation, Verpixelung durch mich

Vor Gericht wurde sich mit dem Gefahrenbegriff auseinandergesetzt. Damit waren weder die Gefahren der Atomkraft noch der Klimakrise gemeint. Sondern die Aktionen der Betroffenen dagegen. Die Polizei konnte keine konkreten Gefahren für die Allgemeinheit nennen. Sie hatte ihre Maßnahme mit vergangenen Kletteraktionen, die allesamt keine strafrechtliche Relevanz hatten, begründet.

als vertraulich eingestiftes Dokumet (was ich aber schließlich erhielt) besagt dass ich micht juritisch wehre und Verfahren nach §170II eingestellt wurden....

Die Bundespolizei zog mangels Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit, die Gefahr der Selbstverletzung und der Verletzung von Polizeibeamten bei einer Räumung heran.

„die Polizei argumentiert einerseits mit meiner Erfahrung und Expertise und „herausgehobener Stellung“ in der Protestszene. Sie behauptet anderseits, dass ich mich verletzen kann, weil ich Schwerbehindert bin. Das ist zutiefst ableistisch und Unsinn! Klettern will gelernt sein. Wer nicht klettern kann, sollte es lassen. Das gilt auch für Polizeibeamt*innen.“

Cécile Lecomte

Das Gericht äußerte schließlich Zweifel an das Bestehen einer Gefahr ohne abschließend darüber zu urteilen. Die Maßnahme wurde für deshalb für rechtswidrig erklärt, weil mildere Maßnahmen wie eine offene Überwachung zur Verfügung wie offene Überwachung standen. Das wären gegebenenfalls Stoff für eine Klage…

Das Gericht beschäftigte anschließend mit der Fahndungausschreibung. Kenntnis davon hatte die Betroffene über ein Auskunftsersuchen bei der Bundespolizei. Im INPOL-Eintrag stand„Intensive Prüfung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung versammlungstypischer Aktionen, Meldung an BpolD Hannover.“ Drauf hatten Beamt*innen von Bundes- und Landespolizei Zugriff bei der Eingabe der Personalien der Betroffenen im System.

INPOL eintrag dass Gefahr von Blockade und Abeilaktionen besteht, alles was ich mitführe pp notiert werden soll und weiter an BPol Hannover gemeldet werden muss
INPOL-Eintrag, inzwischen offoziell nicht mehr in INPOL

„Das Einzige, worauf man den Fahndungsbescheid der Polizei stützen kann: Cécile Lecomte ist politisch aktiv und macht versammlungstypische Aktionen. Das zum Anlass für eine Fahndung zu nehmen ist nicht verhältnismäßig.“

Anwältin Anna Luczak

Kein verstoß gegen Strafrechtnorm aber Aktionen die Aufmerksamkeit der Allgemeinheit ziehen
Aus der Begründung für die Ausschreibung zur Fahndung, änlich wie bei der Observation

Das Gericht stellte die Rechtswidrigkeit fest. Das Gesetz ermächtige die Polizei weder zur Anordnung der Weitergabe der Daten noch zu Erstellung eines Bewegungsprofils. An der vagen Rechtsgrundlage rüttelt das Gericht leider nicht.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage gegen die Ausschreibung zur präventiven polizeilichen Fahndung juristisch begleitet, kommentiert:

„Seit Jahren warnen viele Organisationen und Wissenschaftlerinnen vor den Folgen der ständigen Ausweitung polizeilicher Überwachungsbefugnisse: Nicht nur verstoßen viele der novellierten Polizeigesetze gegen Grundrechte. Sie werden im Namen der „Terrorismusbekämpfung“ erlassen und am Ende oft zu ganz anderen Zwecken eingesetzt: Wie im Fall von Cécile Lecomte dazu, um Aktivistinnen einzuschüchtern und Protestaktionen zu verhindern.“

GFF

Die Urteile sind rechtskräftig.

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