Prozess in Potsdam geht weiter – „Sicherungspflichtige“ Züge und Protestaktionen

Der Prozess um die Kletterblockade eines Urantransportes in Buchholz vor einem Jahr wird am kommenden Dienstag den 26. September um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Saal 10) fortgesetzt. Verhandelt wird über einen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Der zweite Prozesstag am 19.9. verlief ruhiger als der erste. Willkürliche Eingangskontrollen wie am ersten Prozesstag wurden nicht durchgeführt, deren Überflüssigkeit bestätigte sich; es kam zu keiner Störung der Verhandlung. Diese begann mit der Verlesung einer Erklärung und Beweisanträge zur Aussage des am ersten Prozesstag vernommenen Polizeidirektors der PI Harburg (Buchholz ist im Zuständigkeitsbereich der PI Harburg) Lehne. Die Verteidigung stellte die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage und wies auf Widersprüche und nachweislich unrichtigen Angaben des Zeugens hin. Tatsachen in Beweisanträgen auf die mangelnde Glaubhaftigkeit der Aussage des Polizeizeugens zielten, wurden als wahr unterstellt. Die Vernehmung eines Bundespolizisten im weiteren Verlauf der Verhandlung bestätigte die Zweifel an die Richtigkeit der Angaben des Polizeidirektors. Der Zeuge der Bundespolizei berichtete präzise und detailreich.

Polizeidirektor Lehne hatte zwei Wochen zuvor im Zeugenstand erklärt, die Polizei zu Tatzeit habe nicht mit Protestaktionen gegen den Urantransport gerechnet, es habe seiner Erinnerung nach in seinem Zuständigkeitsbereich keine andere Aktion als die Abseilaktion gegeben. Sein Kollege von der Bundespolizei Herr Bruns widerlegte diese Aussage.
Er erzählte von einer spontanen Mahnwache in Jesteburg, zu der eine Streife der Bundespolizei zur Unterstützung weiterer Streifen der Landespolizei entsandt wurden. Jesteburg befindet sich im Zuständigkeitsbereich der PI Harburg, diese ist zudem für versammlungsrechtliche Ereignisse zuständig.

Der Zeuge Bruns erklärte zudem, es habe sich bei dem Transport um einen sicherungspflichtigen Zug gehandelt. Dies sei von einem zuglaufüberwachungspflichtigen Zug zu unterscheiden. Bei diesen Zügen wird lediglich überwacht, ob sie nicht verloren gehen, Überprüfungen finden zusätzlich in Güterbahnhöfe statt. Diese Art der Überwachung wird gewählt, wenn die transportierte Ware eine besondere Bedeutung hat (Gefahrgut, hochwertiges Gut) und der Beförderer hinsichtlich der Sicherheit Bedenken hat.

Sicherungspflichtige Züge werden aus der Luft überwacht. Weitere Maßnahmen wie die engmaschige Begleitung des Zuges können getroffen werden. Vorliegend fuhren zwei Beamten der Bundespolizei in der Lok mit, der Zeuge Bruns veranlasste dies wegen der zu erwartenden Protestaktionen. Die Fahrplanänderung am Vormittag sei jedoch nicht von der Bundespolizei angeordnet worden. Für den Bereich zwischen dem Hamburger Hafen und Maschen sei die Hafenbahn zuständig. Diese hatte am Tattag die Abfahrt des Uranzuges vorverlegt, um angemeldete Protestmahnwachen aus dem Weg zu gehen. Den Protest konnte der Zug nicht vollständig ausweichen. Er wurde in Buchholz gestoppt.

Aus der Kategorisierung des Atomzuges als „sicherungspflichtiger“ Zug kann nicht geschlossen werden, dass ein Unfall mit der radioaktiven Fracht beherrschbar wäre. Das radioaktive Material wird zusammen mit weiterem Gefahrgut wie Propan oder Benzin transportiert. Das ist ein ganz normaler Güterzug, wie der Zeuge bestätigte. Fragen über Katastrophenschutzpläne konnte er nicht beantworten, dafür seien andere Behörden zuständig, er erhalte nur die Nachricht, dass es sich um ein „Nukleartransport“ handele. Offensichtlich werden seitens der Behörden potentielle Demonstrant*innen für gefährlicher gehalten, als die radioaktive Fracht selbst….

Die durch Polizeidirektor Lehne behauptete Auflösung der Versammlung wurde durch den Bundespolizisten anders dargestellt.

Der Bundespolizist aus Bremen war zudem besser in der Lage, die örtlichen Gegebenheiten zu beschreiben, als der Kollege von der Landespolizei – obwohl dieser ausgerechnet für Buchholz zuständig ist!

Wir können darauf gespannt sein, ob für den Polizeidirektoren die Tatsache, dass er im Zeugenstand nicht besonders glaubhaft ausgesagt hat, Folgen haben wird. Es ist nicht damit zu rechnen. Richterin Ahle drohte am ersten Prozesstag bei kritischen Bemerkungen mit einer Strafanzeige gegen die Betroffene. Gegen einen Polizeidirektor, geht man aber nicht vor. Wo kämen wir denn hin, wenn die Justiz die herrschende Verhältnisse plötzlich aufmischen würde?!

Das Vorführen des Beweisvideos sorgte für etwas Unmut. Das Gericht war zunächst nicht in der Lage das Video abzuspielen. Es lief dann fast ohne Ton – bis die Verteidigerin dem Gericht zeigte auf welchen Knopf man dafür drucken muss… Die Zuschauer hatten allerdings nichts davon, da ihnen nicht erlaubt wurde, zum Richtertisch zu kommen um aufs Bildschirm zu schauen. Das Video ist aber für interessierte Menschen im Internet zu finden, es ist das sehr gut gemachte Video von Graswurzel.tv über die Aktion.

Die Betroffene und ihre Verteidigerin gehen fest davon aus, dass Richterin Ahle sich auf ein Urteilsspruch festgelegt hat. Aus einer Nebenbemerkung der Richterin war dies auszumachen. Als es um eine Fahrkarte zum Gerichtstermin für die mittellose Betroffene ging, fiel die Bemerkung, die Betroffene müsse eh danach die Kosten tragen. Pro Verhandlungstag entstehen ca. 150 Euro Fahrtkosten, die das Gericht vorstrecken muss – weil weit weg vom Tatort in Potsdam verhandelt wird, was die Betroffene für grundrechtswidrig hält.
Ach wurden Urkunden, die auf die Strafzumessung abzielen, verlesen. Es wurde durch Verlesung des Beschlusses vom Amtsgericht Tostedt die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme der Betroffenen nach der Aktion festgestellt. Erstaunlich dabei, dass die Abkürzung SOG der Richterin nicht bekannt war. SOG steht für Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Das ist eine Abkürzung für viele Polizeigesetze der Länder. In Brandenburg heißt es aber PolG, für Polizeigesetz. Hier sieht man welche Probleme die willkürliche Festlegung von Potsdam als Standort für Gerichtsverhandlungen über Handlungen, die in andere Bundesländer statt gefunden haben, verursacht. Richter haben keinerlei Ortskenntnisse und kennen die örtlichen Behördenstrukturen und Gesetze nicht.

Richterin Ahle stellte anschließen fest, dass sie die Betroffene in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung verurteilt hat und die Verfahren später in der Rechtsbeschwerdeinstanz eingestellt wurden. Dies wertet die Richterin möglicherweise als strafverschärfend, weil die Betroffene wiederholt gegen die Atomindustrie mit Kletteraktionen an Bahnanlagen demonstriert hat. Die Verfahren wurden jedoch ohne Prüfung der Richtigkeit des Urteils auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, die obwohl sie selbst Gründe für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde sah,  eine Einstellung einer Überprüfung der Urteile bevorzugte. Die Betroffene ist nicht vorbestraft.

Der Prozess ist nicht zu Ende, er geht am kommenden Dienstag weiter. Solidarische Unterstützung im Gerichtssaal ist erwünscht!

 

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2 Antworten zu Prozess in Potsdam geht weiter – „Sicherungspflichtige“ Züge und Protestaktionen

  1. Günter sagt:

    Es ist zwischen peinlich, lächerlich und Verschwendung von Steuergeldern, daß für einen derartigen Prozess ZWEI (!) Gerichtstage verwendet werden … und vollkommen skurril wird’s dann, wenn die Tatsache, daß die Verfahren vor einer anderen Instanz EINGESTELLT worden sind, als STRAFVERSCHÄRFEND gewertet werden.
    Wenn ein OLG Urteile AUFHEBT, wird’s dafür ganz gute Gründe geben – das sollte sich die derzeitige Richterin vor Augen halten …
    Wir weisen darauf hin, daß auf der vor wenigen Tagen in Basel / Schweiz beendeten Konferenz „Human Rights, Future Generations and Crimes of the Nuclear Age“ die Verwendung von Atomkraft (und von Atomwaffen sowieso) von Rechtsgelehrten als MENSCHENRECHTSVERLETZUNG erkannt wurde.
    Aktionen gegen Atomkraftnutzung dienen damit dem SCHUTZ von MENSCHENRECHTEN – und snd keinesfalls verurteilungswürdig.
    Beste Grüße
    Günter

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