Im Sommer 2013 blockierten Aktivist*innen die Urananreicherungsanlage im münsterländischen Gronau. Diese Atomfabrik versorgt rund 10 Prozent des Weltmarktes mit angereichertem Uran, dem Grundstoff zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zulieferbetrieb für AKW weltweit dar. Mit ihrer Aktion setzten die Aktivist*innen ein deutliches Zeichen gegen den Betrieb von Atomanlagen, der untrennbar verbunden ist mit erhöhten Krebsraten, der ungelösten Lagerproblematik, grausamen Abbaubedingungen und ständigen Transporten hochgefährlicher Stoffe.
Eine an den Protesten beteiligte Aktivistin steht nun vor Gericht. Vorgeworfen wird ihr, einen Polizeibeamten beleidigt zu haben. Immer wieder schützt die Polizei die Atomanlagen vor dem Protest der Menschen. Die Publizistin Hannah Arendt prägte den Satz „Niemand hat das Recht, zu gehorchen“. Was sich daraus ableiten lässt: Es ist und bleibt die Verantwortung jedes einzelnen Beamten und jeder einzelnen Beamtin, sich in Konflikten zu positionieren. Das Unterbinden von Protest, das Durchsetzen von Atomtransporten, das Beenden von Protestaktionen etc sind niemals neutrale Tätigkeiten eines normalen Jobs, sondern immer Handlungen für die sich jede einzeln agierende Polizistin und jeder Polizist rechtfertigen muss. Auch darum, eben dies zu entlarven, wird es im Prozess am 6. Januar 2014 gehen. Die Angeklagte freut sich über solidarisches Publikum im Gerichtssaal.
6.1.2014, 9.00 Uhr, Amtsgericht Gronau
Weitere Infos und Flyer: https://nirgendwo.info/gronau/