Die Berufungsverhandlung am Landgericht Osnabrück dauerte keine halbe Stunde, das Urteil des Landgerichts fiel eindeutig aus: Die Amtsrichterin Hopster aus Lingen hätte den Einspruch der angeklagten Anti-Atom-Aktivistin nicht verwerfen dürfen.
Was war geschehen? Der Aktivistin Johanna Rehse wird vorgeworfen, sich an einer Kletteraktion auf dem Dach der Brennelementefabrik Silvester 2022-2023 beteiligt zu haben. Gegen einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch legte sie Rechtsmittel ein, doch zu einer inhaltlichen Verhandlung kam es nicht. Die zuständige Richterin in LIngen nahm bei ihrer Terminierung keine Rücksicht auf einen bereits gebuchten Auslandsaufenthalt und verwarf den Einspruch. Das hätte sie, so entschied nun heute das Landgericht, nicht gedurft. Deswegen wird der ganze Vorgang nun ans Amtsgericht zurück verwiesen und dort erneut verhandelt.
Damit waren die Verhandlungen am vergangenen Dienstag also nicht die letzten in dieser Sache.
„Richterin Hopster war auch in einem Parallel-Verfahren zuständig. Dort lief es nicht viel besser als bei mir, sie hat Vorbringen von Angeklagten einfach unterbrochen und permanent gesagt, das sei „wurscht“ und war sichtlich genervt, dass die dortige Angeklagte sich verteidigen wollte. Mal sehen, bei welchem Richter* welcher Richterin mein Verfahren nun landet“, resümiert Rehse.