Castor-Prozess vertagt – Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.


Das Opportunitätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zwei Grundsteine des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Weil dieses Gesetz für unterhalb einer Straftat liegende Delikte gilt, hat das Gericht bei der Verfolgung einer Tat einen großen Handlungsspielraum: es kann, muss aber nicht verfolgen. Der Aufwand eines Prozesses muss im Verhältnis zum geringfügigen Vorwurf stehen.
Wenn es aber um die Atomkraft geht, haben diese Grundsätze keine Gültigkeit. Das ist zumindest der Geschmack, der der heutige Verhandlungstag hinterlässt.

Wer die Verhandlung gegen die vier AktivistInnen besuchen wollte, musste schon im Eingangsbereich des Gerichtes der Polizei seinen Ausweis zeigen und sich einer gründlichen Durchsuchung durch Justizbeamten unterziehen. Besucher anderer Prozessen durften die Stelle dagegen unkontrolliert passieren. Die Verteidigung sah durch diese einschüchternden Kontrollen das Gebot der Öffentlichkeit verletzt und wies darauf hin, dass die Polizei nicht befugt sei, die Personalien von ZuschauerInnen im Gerichtsgebäude aufzunehmen. Die Vorsitzende Richterin zeigte kein Interesse an Aufklärung der Sache und erklärte sich für „nicht zuständig“.

Mit bewegenden Einlassungen schilderten die Betroffenen ihre Beweggründe. Neben den gesundheitlichen Risiken, grundsätzlichen Fragen zum Herrschaftverhältnis Mensch-Natur und der Forderung nach Abschaffung aller Systeme von AKW bis BRD, wurde auch die Frage nach der Vereinbarkeit von Atomkraft und Grundrechten aufgeworfen. (Ein PDF mit den Einlassungstexten wird noch hergestellt und nachträglich hoch geladen)

Die Verhandlung begann von Neuem, nachdem der Prozess am 1. August 2011 wegen unzureichender Akteneinsicht nach zwei Stunden unterbrochen werden musste. In dieser Verhandlung spielte die Frage der Akteineinsicht erneut eine große Rolle, da zwei der vier WahlverteidgerInnen nur unzureichend Einsicht in die Akten erhalten hatten und dies wiederholt scharf rügten.

Ein weiterer Kristallisationspunkt der Auseinandersetzung war die Zeugen-Frage. Entgegen der Angaben in der Ladung an die Prozessbeteiligten war kein direkter Tatzeuge anwesend. Dies war den Betroffenen jedoch nicht mitgeteilt worden, weswegen sie davon ausgingen, auch direkte Tatzeugen vernehmen zu können, was für eine sachgemäße Beweisaufnahme notwendig gewesen wäre. Die Verteidigung war somit genötigt, einen weiteren Prozesstag in Kauf zu nehmen, was lange Anreisewege und damit einhergehend hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet hätte. Alternativ hätten sie auf eine angemessene Verteidigung verzichten müssen.

„Mir ergab sich ein Bild voller bürokratischer Stolpersteine, die Akteneinsicht wurde verwehrt, der entscheidende Augenzeuge tauchte nicht auf, dafür nur einer der Aussagen im Büro abschrieb und sich an Inhalte nicht erinnern konnte, außerdem eine federführende Richterin, die es anscheinend bevorzugte das Ganze auszusitzen statt es in irgendeiner Form zu ergründen.“ kommentiert eine Zuschauerin.

Der ungeheure Aufwand, eine Ordnungswidrigkeit vier Jahre nach der Tat noch zu verhandeln und den AktivistInnen somit umfangreiche Auseinandersetzungen zuzumuten, hinterließ bei vielen der ZuschauerInnen Fragezeichen. „Ich kenne keinen Fall, in dem ein vergleichbares Vergehen, also beispielsweise ein falsch geparktes Auto, die Gerichte derart lange beschäftigt hätte und mit so viel Elan verfolgt wurde. Es handelt sich hier fraglos um rein politisch motivierte Verfolgung.“ erklärt Verteidigerin Hanna.
Ebenfalls rein politisch motiviert war die präventive viertägige Inhaftierung einer der Kletterinnen nach der Aktion gewesen.Cécile berichtete von ihren Hafterfahrungen und zeigte zynisch beklemmende Fotos aus dem Gewahrsamstrakt.

Wiederholt wurde die Anregung, das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesses an einer Verfolgung einzustellen durch Richterin Ahle übergangen.
„Der Versuch mit Rügen auf das Verhalten von Richterin Ahle einzuwirken erwies sich als illusorisch. Es reichte uns. Die einzige adäquate Antwort war ein Befangenheitsantrag.“ So die Betroffenen.
Der Prozess wurde vertagt. Fortsetzungstermin: 14.2.1012 um 9:00 Uhr, Saal 215.

Bilder vom Prozess (Aktion davor, Kontrollen und Gerichtssaal): Christina Palitzsch


Weitere Informationen

https://nirgendwo.info/

Presse zum 2. Prozesstag:
DPAD:  Castor-Gegner lehen Richterin als Befangen ab
DPA
– Rbb

Pressemitteilungen  von Robin Woodzur Aktion damals:
https://www.robinwood.de/german/presse/index-081106.htm
https://robinwood.de/Newsdetails.13+M5e9c1754deb.0.html
https://robinwood.de/Newsdetails.13+M5a9d7749116.0.html
https://robinwood.de/Newsdetails.13+M5620fc356ca.0.html

Videobericht zur Aktion (französisches Fernsehen)
https://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q&feature=channel

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