Stralsund: Justiz hält den Weg nach Lubmin frei

Robin Wood stoppt Lubmin-Castor

Das Landgericht Stralsund verurteilte am vergangenen Montag zwei Atomkraftgegner*innen, die beim Castor nach Lubmin Ende 2010 im dichten Schnee einen Betonblock unter der Schiene gefunden hatten zu einer Strafe von je 60 Tagessätzen. Der Prozess war geprägt von dem Unwillen des Richters, über die vorgeworfene Nötigung überhaupt Beweise zu erheben. Der Lokführer wurde unabhängig davon, ob er sich beeinträchtigt fühlte oder überhaupt entscheiden durfte, ob der Castor weiter fährt oder hält, als Nötigungsopfer betrachtet. Ob die Handlung verwerflich war oder ob die anhaltenden Gefahren durch die Atomindustrie die Ankettaktion nicht gar notwendig machen, weigerte der Richter sich ebenfalls zu diskutieren. Am Ende ging das Gericht gar über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 25 Tagessätze weit hinaus. Die Zuschauer*innen zeigten sich bei der Urteilsverkündung empört. Rechtsmittel gegen das Urteil werden geprüft.

Ein ausführlicherer Bericht findet sich hier.

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