Der Prozess gegen vier Robin-Wood AktivistInnen vor dem Amtsgericht
Potsdam wurde heute vom Protest zahlreich erschienener
AtomkraftgegnerInnen begleitet. Eine Aktivistin erkletterte einen
Fahnenmast, begleitet von politischen Sprechröhren und Sambarythmen.
Das Gericht war auf diese kritische Öffentlichkeit nicht vorbereitet, im
Gerichtssaal war nicht genug Platz für alle ZuschauerInnen. Mit Gesang
begleiteten sie den Protest von draußen. Eine ungewöhnliche Auflockerung
mit Wendlandgefühl für die Potsdamer Justizbehörde!
Die juristisch präzise Argumentation der Betroffenen überraschte
ebenfalls die vorsitzende Richterin Ahle. Nach zwei Stunden vertagte sie
die Verhandlung. Am heutigen Prozesstag konnten die Betroffenen mit
einer Teileinstellung einen ersten Erfolg verbuchen. Wann der Prozess
fortgesetzt wird, steht nicht fest.
Gegenstand der Verhandlung waren zwei Kletteraktionen gegen
Atommülltransporte im Jahr 2008, die gleichzeitig verhandelt werden
sollten. Den Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, sie
haben Einspruch gegen Bußgelder der Bundespolizei in Höhe von jeweils
500 Euro eingelegt.
Die Betroffenen werten den heutigen Prozesstag als Etappensieg: gegen
eine Betroffene, der vorgeworfen wurde, einen Atommülltransport auf dem
Weg nach Russland durch luftigen Protest im Juni 2008 für zwei Stunden
angehalten zu haben, wurde die Anklage fallen gelassen. Mit dieser
Einstellung zeigten sich die anwesenden VertreterInnen der
Verwaltungsbehörde (Bundespolizei) überhaupt nicht einverstanden. Die
Betroffene, die wegen einer ähnlicher Aktion in der Vergangenheit
freigesprochen wurde, sah in der Einstellung einen Etappensieg.
Übrig bleibt nun die Anklage wegen einer Kletteraktion am 6. November
2008. Frei nach dem Motto „/Der Castor kommt, wir sind schon
da“/,//protestierte sie zusammen mit drei weiteren Robin Wood
AktivistInnen erneut gegen Atomtranporte. Dieses mal mit Bannern auf der
Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und
Dannenberg.
„/Alle reden von Umwelt und Atomausstieg. Diejenigen die sich aktiv
dafür einsetzen werden aber kriminalisiert und eingeschüchtert.“
/empörte sich eine Betroffene schon vor dem Prozess. /“Die
Öffentlichkeit hat kein Interesse an der Verfolgung solcher Aktionen,
das hat der heutige Tag gezeigt.“/
Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung kam es am heutigen Tag
nicht.Weil den Betroffenen die Pflichtverteidigung abgelehnt worden war,
beantragten sie die Genehmigung von vier Rechtsbeiständen aus ihrem
Bekanntenkreis. Diese Rechtsbeistände, auch LaienverteidgerInnen
genannt, sind rechtskundige Personen, die im Einzelfall vom Gericht
genehmigt werden dürfen. Dies ermöglicht das §138 II der
Strafprozessordnung.
Bis zum nächsten Prozesstag soll nun den Betroffenen und ihren
VerteidigerInnen Akteneinsicht gewährt werden. Die Beteiligten wollen
dann ihre Beweggründe darlegen und um einen Freispruch kämpfen.
Pingback: Robin Wood » Castor – Brücken-Prozess in Potsdam: ein Zwischenbericht