Celle: Skurriles Nachspiel zu MOX-Transport 2012

Demonstrant soll für Missgeschick eines Polizisten zahlen, das er gar nicht verursacht hat

Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsver­hand­lung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt.

Unter landesweiten Protesten wurden im November 2012 Plutonium-MOX-Brennelemente aus dem briti­schen Sellafield via Nordenham ins Nieder­sächsi­sche AKW Grohnde transportiert. Kurz bevor der Transport das AKW erreichte, versammel­ten sich spontan mehrere Demon­stran­ten, um ihn zu blockie­ren, einer von ihnen kettete sich mit einem Rohr unter dem LKW fest. Er wurde von der Polizei vom LKW gelöst, schmerzhaft von der Straße entfernt und unsanft über eine Leitplanke geworfen. Der Betrof­fe­ne rollte eine Böschung hinunter und blieb dort – die Hände noch immer in dem Rohr gefesselt – be­nom­men liegen. Ohne ihm die Chance zu ge­ben, sich selber aufzurichten, ver­suchte ein Beamter ihn hochzuzerren, um die Personalien festzu­stellen. Weil der Beamte sich hierbei eine „Ruptur des Discus des linken Handgelenkes“ zugezo­gen habe, verlangt das Land Niedersachsen von dem Betroffenen 15.121,72 € für Heilkosten u.a.

Das Landgericht Hannover gab dem Land am 2.2.2016 überraschend recht und verwies darauf, dass auch ein Flüchtender für die Folgen seiner Flucht aufkommen müsse.

Das sei doch ziemlich abwegig, meint Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der für den Betrof­fenen Berufung beim OLG Celle eingelegt hat: „Das allgemeine Einsatzrisiko eines Polizeibeamten darf nicht auf einzelne Teilnehmende einer Demonstration abgewälzt werden“. Sein Mandant sei nicht geflüchtet, sondern habe wehrlos am Boden gelegen. Abseits der Straße habe es auch keine Risikosituation oder beson­dere Eile gegeben, die Personalien festzustellen. Wenn der Beamte sich verletzt habe, dann doch nicht auf­grund der Pro­test-Versammlung, sondern weil er sich bei einer normalen dienstlichen Maßnahme übereilt und unge­schickt verhalten habe.

Die Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten fordert vom Land die Rück­nah­me der unsinn­igen Schadensersatzforderung. Offensichtlich wage das Land nicht, Legitimität und Legalität der öffentlichen Aktionen in Frage zu stellen und versuche jetzt, einen einzelnen Teilnehmer privat ab­zu­strafen.

„Das Verfahren greift das Versammlungsrecht zwar nicht direkt an, aber für jede/n einzelnen Teil­neh­merIn jeder Versammlung wäre es schon bedrohlich, für ungeschicktes und abwe­gi­ges Ver­hal­ten von Be­am­ten außerhalb der Versammlung zur Kasse gebeten werden zu können“, wer­tet Peter Dickel, 2012 einer der An­mel­der der Proteste um Grohnde, das Vorgehen des Landes.

Berufungsverhandlung:

  • Mi., 09.11.2016, 11.00 Uhr Oberlandesgericht Celle, Schloßpl. 2, 29221 Celle

Mehr Informationen (Homepage Grohnde-Kampagne)

 

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