MOX-Heilkostenverfahren: Gericht zieht Seriösität von Polizei-Beweisen in Zweifel

 

(Do. 10-11-2016/Di) Im Berufungsverfahren gegen eine Heilkostenforderung des Landes Niedersachsen gegen einen Teilnehmer der Anti- MOX-Proteste 2012 in Grohnde hat der Vorsitzende Richter Saathoff dem Land nahegelegt, die Klage zurück zu ziehen und sich dabei sehr kritisch zu vorgelegten Polizei-Beweisen geäußert: In den Polizei-Videos fehlen jeweils die entscheidenden Sekunden. Das Land besteht jedoch auf einer Entschei­dung, die das OLG am 8. Dezember verkünden will. Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der den Beklagten vertritt, geht nach den Äußerungen des Gerichtes davon aus, dass es die Forderung und Klage des Landes ablehnen wird.

Wie berichtet verlangt das Land Niedersachsen von einem Demonstranten 15.000,- € Heilkosten, weil sich ein Beamter bei einer Personalien-Feststellung nach einer Blockade-Aktion verletzt hatte. Das Landgericht in Hannover hatte die Forderung im Februar bejaht, am Mittwoch wurde die Berufung jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt. Zu Beginn der Verhandlung gab der Vorsitzende Richter Saathoff dem Betroffe­nen die Möglichkeit, die Vorgänge aus seiner Sicht zu schildern und wies darauf hin, das dies in der Vorinstanz unterblieben war.

Er sei, nachdem er sich unter dem MOX-Transport festgekettet hatte, von einer technischen Einheit der Polizei gelöst und von der Straße entfernt worden. Dabei seien seine Hände noch immer in einem Rohr festgekettet gewesen und er habe den Eindruck gehabt, seitens der Polizisten sei es darauf angelegt worden, ihm Schmerzen zuzufügen. Seine Schmerzen seien mit hämischen Worten wie „Selber schuld“ oder „überlegs Dir nächstesmal vorher“ kommentiert worden. Er sei dann über eine Leit­planke geworfen worden, einen Abhang heruntergerollt und benommen liegen geblieben. Er habe sich den Maßnahmen nicht widersetzt und auf Nach­frage mitgeteilt, in welcher Tasche sein Personalausweis war.

Der Vorsitzende legte wert auf die Feststellung, dass es hier nicht um eine versammlungsrechtliche Frage gehe sondern ausschließlich darum, ob der Vor­gang bei dem sich der Beamte verletzt hatte, notwendiger Teil einer Gefahrenabwehr oder Risiko-Situation gewesen sei oder nicht. Die Vorinstanz habe dies bejaht, der Senat des OLG sehe dies aufgrund der vorliegenden Fakten und Beweise anders. Das Land habe bisher weder dargelegt noch Beweise vorgelegt, dass dieser Umgang mit dem Demonstanten notwendig gewesen wäre. Besonders kritisch bewertete Richter Saathoff, dass in den beiden vorge­legten Polizei-Videos gerade die Sequenzen fehlen, bei denen der Beklagte über die Leitplanke bewegt wurde. Nach einer vom Gericht angebotenen Beratungspause teilte der Vertreter des Landes mit, dass die Klage nicht zurück gezogen werde, machte aber zur Sache keine weiteren Ausführungen. Richter Saathoff wurde noch einmal sehr deutlich. Er wisse nicht, warum die Videosequenz fehle und wolle es sich auch gar nicht vorstellen. Aber man könne es. Das Urteil des OLG Celle wird am 8. Dezember verkündet. „Wir gehen davon aus, dass wir mit der Berufung einen vollen Erfolg erzielen weden und eine Haftung verneint wird“, erklärte Rechtsanwalt Nickel im Filmbericht von N3/Hallo Niedersachsen.

 

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