Heute ging ein Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg in den 6. Verhandlungstag, der 7. wird am 19. Juli folgen. Vordergründig geht es um eine Anti-Atom-Ankettaktion gegen einen Urantransport, bei welcher der Angeklagten vorgeworfen wird, eine angekettete Person mit Lebensmitteln versorgt zu haben (das soll Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung sein).
Nachdem in den letzten Tagen in Hamburg Polizei und Gerichte zahlreiche Menschen eingesperrt hatten und noch 51 Personen in Untersuchungshaft sitzen wegen der G20-Proteste musste bei Prozessbeginn das Mitwirken des Richters daran thematisiert werden. Die Angeklagte stellte den folgenden Antrag:
Ich beantrage die folgenden Punkte im Prozess zu beantworten:
- Bei wie vielen Menschen in den vergangenen 7 Tagen jeweils Richter Nahrwold die Verhängung von Untersuchungshaft angeordnet bzw. Unterbindungsgewahrsam bestätigt hat
- Bei wie vielen Menschen das jeweils durch den hier sitzenden Staatsanwalt beantragt wurde.
- Wie viele Stunden die beiden in den letzten fünf Tagen gearbeitet haben und wie lange sie dabei jeweils im Dienst waren.
Das ist relevant für den vorliegenden Prozess, weil zum einen festgestellt werden muss, ob Richter und Staatsanwalt überhaupt verhandlungsfähig sind und zum anderen im Hinblick darauf, ob damit ein besonderer Verfolgungseifer und somit ein Verdacht auf Befangenheit vorliegt.
Gerade nach den letzten Tagen in Hamburg liegt so etwas besonders nahe. Die G20 haben ihr Treffen inszeniert als Machtspektakel. Sie wurden dabei gestört, doch jetzt wird nicht danach gefragt, warum die G20 auf so viel Protest, Widerstand und Aufruhr stoßen, sondern es wird die vermeintliche Gewalt der Oppositionellen verurteilt. Wenn Merkel Gewalt als ein Mittel der Politik verurteilt, frage ich mich, was dann die deutschen Soldaten in Afghanistan, Somalia und im Rest der Welt tun, genauso wie die Soldaten der anderen G20-Länder, die überall Kriege anzetteln, wenn sie sich gerade dazu berufen fühlen, ob gegen die eigene Bevölkerung wie in der Türkei oder in Stellvertretungskriegen. Dadurch, dass die Staatschefs sich treffen, vermitteln sie gleichzeitig den anderen Ländern, dass diese sowieso nichts zu sagen haben gegen die Macht der G20.
Wenn behauptet wird, durch die G20 werden zwei Drittel der Weltbevölkerung vertreten, müssen wir uns aber auch klar machen, dass am Tisch nur die Regierungen sitzen. Diese vertreten nicht die Bedürfnisse aller Menschen in ihren Ländern, sondern die ihres Machterhalts. Das zeigt auch der Umgang mit Kritiker*innen und das nicht nur in Saudi-Arabien, China oder der Türkei, sondern auch eben der Umgang mit Protest gegen die G20 in Hamburg.
Demoverbotszone, Sabotage von Protest-Infrastruktur durch das Verbot von Zelten, Einreiseverbote, Unterbindungsgewahrsam, gewaltsame Zerschlagung von Demonstrationen, Räumungen von Sitzblockaden durch Wasserwerfer, Einsatz von chemischen Waffen (wie Pfefferspray und CS-Gas) und schwerbewaffneten Anti-Terror-Einheiten gegen aufständische Bevölkerung, erkennungsdienstliche Behandlungen von Sonderzugreisenden, kein Zugang zu Anwält*innen, Schlafentzug und Temperaturen bis 35 Grad in der Gefangenensammelstelle – all das war auch in Hamburg möglich, einer demokratischen und sogenannt weltoffenen Stadt. An diesen Beispielen zeigt sich auch, welche Gesichter eine Demokratie zeigt, wenn sich nicht alle brav einbinden lassen.
Ich möchte keine Argumentation für Strafe aufmachen, aber interessant ist es schon, wer an den Pranger gestellt wird und wer nicht. Die BILD fahndet nach angeblichen Kriminellen mit Bildern von vorgeblichen Ausschreitungen.
Hamburgs Innensenator Andy Grote will gleich auch noch alle Sympathisant*innen in Haftung nehmen, so sagte er: „Wer hat auch dazu beigetragen, wer ist verantwortlich dafür? Wie kriegen wir die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen?“ Es gehe auch um die Frage, wer die Gewalttäter eingeladen, beherbergt und bei ihren Taten gedeckt habe. Nicht thematisiert werden die Taten der Staatschefs, wie das Ausreiseverbot für Dissidenten in China, die tödlichen Folgen der durch die EU gebauten Grenzzäune im Mittelmeer oder die Todesstrafen in Saudi-Arabien. Hier findet sich keine Kritik, im Gegenteil es erfolgt positive Berichterstattung über die Hotels, welche die Gäste fürstlich bewirten. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, wer diejenigen beherbergt, die in Indien Atomkraftwerke bauen.
Die Ausschreitungen im Schanzenviertel werden von allen Seiten verurteilt, so sagten die Vorsitzenden der Fraktion „Die Linke“ in der Bürgerschaft: „Wir sind entsetzt und fassungslos über die Ereignisse der letzten Nacht, über die zerstörerische Gewalt, die sich in unserer Stadt ausgetobt hat.“ Gemeint sind dabei aber nie diejenigen, die mit Knüppeln und Pfefferspray in eine Demo herein rannten, mit Wasserwerfern auf Biertrinkende zielten oder mit Maschinengewehren ins Schanzenviertel liefen. Im Gegenteil – die Polizist*innen wurden als „Helden“ (Olaf Scholz) bezeichnet und gelobt für ihren Einsatz, der zu ungezählten Verletzten führte. Niemand fahndet nach ihnen oder ruft zur Aufklärung der durch sie begangenen Körperverletzungen und Versammlungssprengungen auf oder fragt, wer sie beherbergt hat. Dann könnte Grote sich vermutlich selbst anzeigen.
Es wird nicht darüber nachgedacht, warum der G20-Gipfel auf Protest, Widerstand und Aufruhr stößt, sondern nur gefordert, ihn möglich zu machen. Das folgende Zitat von Niels Annen (SPD) lässt vermuten, dass teilweise bedauert wird, nicht die gleichen Mittel zur Verfügung zu haben wie in Diktaturen: „Wenn man das mit diesen Kräften in einer Stadt wie Hamburg nicht durchführen kann, dann wird das in anderen demokratisch regierten Ländern auch nicht möglich sein. Können wir zulassen, dass ein so wichtiges Treffen nur noch in Diktaturen stattfinden kann? Ich neige nicht dazu, zu sagen, wir können das nur noch in China oder in Russland organisieren. Wir müssen als Demokratie in der Lage sein, ein wichtiges Treffen zu organisieren und vorzubereiten“. Statt der Frage ob vielleicht das G20-Treffen falsch ist, wenn es nicht durchsetzbar ist, wird hier gesetzt, dass es durchführbar sein muss – eben wie in einer Diktatur auch.
Kritik an einzelnen Staaten wird also formuliert und ist erlaubt, wenn sie nicht in das westliche Demokratieverständnis passen und ihre Wirtschaft nicht so organisieren, wie es dem Westen passt, sich also nicht gänzlich öffnen und widerstandslos dem Diktat von Weltbankvorgaben unterwerfen oder wenn sie einer aggressiven NATO-Osterweiterung widersprechen. So wird China kritisiert, weil sie einen krebskranken Dissidenten nicht ausreisen lassen oder die Türkei, weil sie eingesperrte Journalist*innen nicht frei lässt – aber würde Deutschland ernsthaft kranke Gefangene ausliefern oder Menschen, die als terrorismusverdächtig eingestuft werden, frei lassen? In der Gesa in Hamburg wurden in den letzten Tagen oft nur Kopfverletzungen versorgt, alles andere spät oder nicht. Und werden jetzt alle, die verletzt wurden und wegen der G20-Proteste in U-Haft sitzen frei gelassen?
Eine politische Motivation wird denjenigen, die am Aufstand teilnehmen, schlichtweg abgesprochen, so wird Innenminister de Maziere zitiert mit den Worten: „Chaoten aus Deutschland und Europa können keinerlei politische Motive für sich in Anspruch nehmen.“ Eine politische Motivation definiert also der Innenminister? Weil er nicht versteht, dass es möglich ist, die G20 und das Regierungssystem als ganzes abzulehnen und sich dementsprechend zu äußern, existiert eine solche Motivation gar nicht?
Danach vergleicht der Innenminister die Demonstrierenden: „Sie sind verachtenswerte gewalttätige Extremisten, genauso wie Neonazis das sind und islamistische Terroristen.“ Ich weiß nichts von Menschen, die in den letzten Tagen in Hamburg von G20-Demonstrierenden umgebracht worden wären. Der Vergleich macht also vor allem eins klar: Käuflicher Besitz ist in diesem Land wichtiger als Menschenleben.
In Hamburg wurde derweil aufgeräumt, gefeiert wird die Rückkehr zur Normalität – einer Normalität in einen Zustand, in dem die Konflikte weniger sichtbar sind, einer Normalität in der weiterhin Menschen ausgebeutet und eingesperrt werden, einer Normalität, in der Umweltzerstörungen und Klimawandel weiter gehen, Menschen an den Grenzen ertrinken oder in Kriegen erschossen werden. Aber entschädigt werden sollen nicht diese Menschen oder deren Angehörige, sondern die, deren umweltverschmutzende Autos angezündet wurden. Diese Normalität kann ich nicht feiern.
Da der vorsitzende Richter Nahrwold mindestens als Bereitschaft am Freitag für das G20-Sondergericht eingeteilt war, war er höchstwahrscheinlich am Einsperren einiger Menschen für Proteste gegen die G20 verantwortlich, vermutlich genauso wie der hier anklagende Staatsanwalt. Auch um klar zu machen, dass unsere Solidarität denen gilt, die jetzt im Knast sitzen, möchte ich das erst geklärt wissen, bevor wir zur Tagesordnung übergehen und weiter über einen Vorwurf verhandeln, der mir bei einer anderen politischen Einstellung vermutlich erst gar nicht gemacht worden wäre.
Der Richter setzte zu einer Antwort auf die erste Frage an, wurde jedoch vom Staatsanwalt unterbrochen und darauf hingewiesen, dass laut Strafprozessordnung kein Anrecht auf Beantwortung der Fragen bestünde.
Danach setzte sich der Prozess mit etwa 15 weiteren Beweisanträgen der Verteidigung vor, bei dem es unter anderem um das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands ging. Das Gericht unterstellte zwar viele der durch Atomkraft entstehenden Gefahren als wahr, der Staatsanwalt konnte jedoch keine gegenwärtige Gefahr im juristischen Sinne sehen, auch wenn es die im realen Sinne vielleicht geben möge. Was der Unterschied zwischen realer und juristischer Gefahr sei, wollte er nicht erklären. Anträge zur Angemessenheit des Stopps von Atomtransporten wurden meist als ohne Bedeutung für das Verfahren abgelehnt, wobei das Gericht meist der vorgelegten Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte.
Dass der Lokführer durch die Durchführung von Atomtransporten kein unbeteiligter Dritter sei und daher mehr nötigende Wirkungen als Nebenfolge von Versammlungen hinnehmen müsse als andere wurde doch tatsächlich auch einmal von der Staatsanwaltschaft als relevant anerkannt. Ein Antrag darauf, den ehemaligen verdeckten Ermittler Simon Bromma zu laden, zum Beweis der Tatsache, dass Anti-Atom-Aktive bei Aktionen sorgfältig und angemessen ihre Mittel wählen, wurde abgelehnt mit der Begründung, dieser sei bei der Aktion nicht dabei gewesen. Auf den Beweisermittlungsantrag, dann doch die aktuell eingesetzten verdeckten Ermittler*innen zu enttarnen und zu befragen, sah das Gericht keine Anhaltspunkte für verdeckte Ermittler*innen und weigerte sich, dem Antrag nachzugehen.
Nach einigen Stunden Verhandlung wurde dann von der Angeklagten nochmal Stellung zum ersten Antrag genommen und beantragt, die Fragen doch zu beantworten, denn hier ginge es nicht darum, ob ein formales Anrecht darauf bestünde, sondern darum, einen möglichen Verdacht der Befangenheit auszuräumen, bei einem Mitwirken an Verurteilungen im G20-Kontext läge gerade bei der aktuellen gesellschaftlichen Stimmung gegen Linke und Linksradikale eine Befangenheit des Richters nahe. Dennoch weigerte sich Richter Nahrwold, der am Freitag, den 7.7. Bereitschaftsdienst zur Verurteilung von G20-Eingesperrten hatte, die Beantwortung der Fragen. Die Angeklagte verlangte eine Pause zur Stellung eines Befangenheitsantrages, worauf hin der Prozess vertagt wurde mit der Ankündigung der Verlesung des Befangenheitsantrags zum nächsten Termin.
Der Prozess wird am Mittwoch, den 19.7.2017 von 9 bis 12 Uhr vorm Amtsgericht Hamburg-Harburg mit dem 7.Verhandlungstag fortgesetzt. Solidarische Zuschauer*innen sind wie immer willkommen.
Berichte der letzten Verhandlungstage: nirgendwo.info/hamburg/#Uranzugblockade