Am Freitag fing die Berufsverhandlung einer Anti-Atom-Aktivistin vorm Landgericht Hamburg an, der vorgeworfen wird eine andere Person versorgt zu haben, die sich 2014 vor einem Urantransport angekettet hatte. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Harburg von 30 Tagessätzen wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe hatten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Am ersten Prozesstag wurden noch keine Zeug*innen vernommen, es geht weiter am Do, 24.1. um 10 Uhr und am Do, 21.2. um 10 Uhr jeweils im Saal 183 des Strafjustizgebäudes des Landgerichts Hamburgs. Solidarisches Publikum ist herzlich willkommen, ob zum Zuschauen oder zu Aktionen. Hier folgt jetzt ein Bericht vom ersten Verhandlungstag.
Bemerkenswert an dem Verfahren ist, dass das zugehörige Strafverfahren gegen die angekettete Person von einer anderen Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, aus dem Grund, dass sie den Vorwurf der Störung der öffentlichen Betriebe nicht erfüllt sieht und gegen die betroffene Person noch weitere Verfahren laufen, bei denen höhere Strafen zu erwarten seien. Deshalb sieht die Staatsanwaltschaft Hamburg aber noch lange keinen Grund, einer Einstellung des Verfahrens gegen die laut ihnen helfende Person einzustellen – hier geht auch eine Beihilfe ohne Verurteilung der Haupttat. Das wurde am Beginn des Prozesses kurz klar gestellt und war danach kein Thema mehr. Den Staat anzubetteln, der unbedingt verfolgen will, bringt weder was, noch hilft es beim weiter kämpfen.
Sonst war der Verhandlungstag vor allem geprägt von Auseinandersetzungen um die Saalgröße und Einlasskontrollen des Publikums. Gleich beim Eintritt in den entsprechenden Flur war klar, zu welchem Gerichtssaal es gehen sollte: Vor dem Saal waren Hamburger Gitter aufgebaut und es warteten Justizwachteln um alle zusätzlich zu den schon strengen Eingangskontrollen am Haupteingang zu durchsuchen. Sie nahmen den Besucher*innen Rucksäcke und teilweise auch Trinkflaschen ab.
Der Saal war viel zu klein und so wurden von den 30 Personen, die dem Prozess folgen wollten, nur 16 eingelassen (und vier von denen auch erst nach längeren Auseinandersetzungen und Beanstandungen seitens der Verteidigung). Gemütlich Platz gewesen wäre nur für etwa 10 Personen – bei einem politischen Prozess reichlich wenig. Ein Antrag der Angeklagten auf einen größeren Saal wurde abgelehnt, die Frage nach dem wie sich denn „notwendige und hinreichende Öffentlichkeit“ berechne, nicht beantwortet. Die Laienverteidigung rügte die Verletzung der Öffentlichkeit durch kleinen Saal und Einlasskontrollen.
Nachdem das alles geklärt war, einigten sich einige aus dem Publikum auf ein Rotationsprinzip und fast anderthalb Stunden nach geplantem Beginn ging es langsam los mit dem Prozess: Die Richterin verlas das Urteil, wollte jedoch zur Nicht-Beeinflussung der Schöffen nicht die Begründung verlesen. Die Verteidigung bestand nach kurzer Beratung darauf – eine Unabhängigkeit von Schöff*innen ist sowieso eine Illusion und die merkwürdigen Konstruktionen im ersten Urteil schon einiges wert. So mussten also noch 9 Seiten Urteil sowie die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft verlesen werden. Kurz: Die Strafe sei nicht hart genug und es müsse wegen Mittäterschaft (eigener Tatbeitrag) und nicht nur Beihilfe verurteilt werden. Näher spezifizieren, was genau dieser Tatbeitrag sein sollte, wollte die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Angeklagte erklärte schließlich in ihrer Prozesserklärung (hier als pdf zum Nachlesen), wie Gerichte schon seit Jahrzehnten Atomkraft durchsetzen und wie sie heute zur Herrschaftssicherung eingesetzt werden, beendet mit dem Satz: „Für den Sturz der herrschenden Rechtsordnung und für unser aller Freiheit.“
Es war kurz vor zwölf und der Richterin war klar, dass sie nicht alle Zeug*innen heute vernehmen würde können – der erste Zeuge, der Lokführer des Uranzugs, wurde nach Hause geschickt. Die zweite Zeugin (die Person, die angekettet gewesen sein soll) war nicht erschienen, von der Richterin erfolgte der Hinweis, dass sie zwar ein Recht auf Aussageverweigerung sehen würde, aber vom Erscheinen nicht entbinden würde – wen sie da wohl wozu bewegen will? Aussagen von Aktivist*innen kann sie jedenfalls vergessen.
Spannend wurde es dann noch auf dem Gerichtsflur in der Mittagspause: Auf dem Flur vorm Prozessaal wurde gepicknickt, Sitzen auf dem Boden dort jedoch nicht so erwünscht. Die Justizwachtmeister*innen holten zunächst die Richterin, die (während der Prozesspause) anordnete, dass die Fluchtwege frei bleiben müssten und Leute nicht auf dem Boden sitzen dürften. Die Fluchtwege waren durch die Hamburger Gitter deutlich mehr verengt, Argumente spielten jedoch keine Rolle. Es änderte sich nichts, die Polizei wurde geholt und nun standen im Flur vor den Essenden etwa 20 Cops und Justizwachteln, die sich auf Grund mangelnden Gehorsam mit der Frage konfrontiert sahen, ob sie wirklich Leute aus einem Gericht räumen wollen. Sie entschieden sich dann doch für eigene Mittagspause und das Picknick ging weiter.
Nach der Pause waren noch zwei Zeugen geladen, vernommen wurde jedoch keiner. Die Kammer (d.h. Richterin und zwei Schöffen) waren noch nicht mit der Beratung aller Anträge aus dem Vormittag fertig und so entschied die Richterin sich für einen pünktlichen Feierabend und weitere Termine für die Zeugen.
Am 24. Januar werden vermutlich mehrere Zeug*innen vernommen. Am 21.2. soll mindestens noch der Lokführer kommen. Kommt gern bei den weiteren Terminen vorbei. Wie es abends bei der Soli-Party in der Flora geschrieben stand: „Unterhaltung garantiert“.
Nächste Termine:
- Do, 24.1.2019, 10 Uhr Landgericht Hamburg, Strafjustizgebäude, Saal 183
- Do, 14.2.2019 10.30 Uhr Landgericht Hamburg, Strafjustizgebäude, Saal 183
- Do, 21.2.2019, 10 Uhr Landgericht Hamburg, Strafjustizgebäude, Saal 183