Und wieder ging ein Prozesstag am 17.11.2025 zu Ende. Und wieder wurde die angeklagte Person verurteilt, zwar zu weniger Tagessatzhöhe, dafür aber zu mehr Tagessätzen. 50 Tagessätze a 18,- wegen der Besetzung des Dachs der Brennelementefabrik in Lingen.
Wie es dazu kam:
Geladen waren fünf Polizeizeugis und vier Aktivistizeugis, welche mutmaßlich an der Aktion beteiligt waren. Alle konnten, bzw. wollten nichts dazu sagen, wie die angeklagte Person auf das Gelände gelangt sei und ob das Areal der Brennelementefabrik in Lingen tatsächlich komplett umfriedet war in der Silvesternacht `22/‘23. Ebenso konnte nicht geklärt werden, ob eine Versammlung der Aktivistis auf dem Gelände der Advanced Nuclear Fuels GmbH vorgelegen hat und ob die angeklagte Person denn überhaupt vor Ort war – da sich keiner der Polizeizeugen an diese erinnern konnte, bzw. nur meinte das es eine Ähnlichkeit mit den Bildern in der Akte gebe.
Wie die Verteidigung der angeklagten Person im Plädoyer darlegte, gehöre halt auch immer ein wenig „Magie“ bei so einer Aktion dazu, die dann nicht zu erklären sei und gerne so angenommen werde. Und damit dieser Zauber nicht verloren geht, müssen einige Beweise einfach angenommen werden. 😉
Es gab keine stichhaltigen Beweise um wegen Hausfriedensbruchs zu verurteilen. Dennoch geschah das dann letztendlich.
Die vier geladenen Aktivisti verweigerten allesamt die Aussage. Eine Person, bei welcher das Verfahren schon abgeschlossen war, konnte sich nicht mehr aufs Aussageverweigerungsrecht bei laufenden Verfahren berufen und wurde von der Richterin erpresst, in dem Ordnungsgeld und ggf. Beugehaft von bis zu 6 Monaten angedroht wurde. Es gab dann das erpresserische Angebot, dass die Angeklagte die Berufung zurück nehmen und damit das Verfahren hier enden könne, ohne die Person noch hören zu müssen und eine Bedenkpause. Nachdem die Berufungsrücknahme verweigert wurde, fragte die Richterin erneut, die Aussage verweigernde Person, ob diese sich äußern wolle. Diese lehnte weiterhin ab, woraufhin ein Ordnungsgeld von 150,- verhängt wurde, mit der Option ggf. später die Strafe zu verschärfen.
Zu Beginn des Prozesses stiegen vor dem Landgericht Osnabrück einige der geladenen Aktivisti auf das Dach einer Bushaltestelle und legten durch Banner und mit dem Megaphon auch außerhalb des Gerichtes dar, warum ein konsequenter Atomausstieg die einzig richtige Möglichkeit für zukunftsfähige Energieversorgung und Lebensweise ist. Sie wiesen auch auf die anstehenden Castor-Transporte nach Ahaus hin und verteilten entsprechende Flugblätter.
In verschiedenen Beweisanträgen, wie auch im letzten Wort der angeklagten Person, wurde darauf hingewiesen, welche fatalen Folgen die Produktion, der Transport, die Lagerung und die Nutzung von atomaren Material für Mensch, Natur und Klima hat.
Leider ohne Bedeutung für das Gericht, auch wenn einer Schöffin das letzte Wort zu gefallen schien – sehr zum Missfallen der Richterin. Obwohl darauf hingewiesen wurde, das es drastischerer Maßnahmen bedarf als das Geben der Stimme einer Partei oder einer dieser beizutreten, wurde genau das im Urteil angebracht und auch der Notstandparagraph als nicht erfüllt gesehen, da die Produktion der Brennelemente nicht durch diese Aktion gestoppt wurde. Wer ist hier nun verstrahlt?
Also heißt es weiterhin:
Auf die Straße, auf die Schiene, in die Gerichte… gegen Atomkraft!

