Kämpfen lohnt sich auch vor Gericht!

Einstellung im Lubmin Castor Sitzblockadenprozess

Nach zwei Verhandlungstagen, in denen es nie zur Verlesung des Bußgeldbescheides kam, bekam ich Post von Richterin Ahle, in denen ich darauf hingewiesen wurde das, dass Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OwiG eingestellt wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Hier der Bericht vom ersten und hier vom zweiten Prozesstag.

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