Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde am Dienstag gegen drei Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ verhandelt. Hintergrund der Verhandlung war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen. Bereits am Montag sorgten die Atomkraftgegner*innen in der Potsdamer Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und mit einem Transparent und Flugblättern auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. In der Nacht zu Dienstag löste eine weitere Kletteraktion einen großen Feuerwehreinsatz mit Drehleiter aus, weil eine Meinungsäußerung mittels Transparenten in Bäumen vor dem Gerichtsgebäude seitens des Gerichtes unerwünscht war. Am Dienstag folgte ein lebendiger politisch-juristischer Schlagabtausch vor Gericht. Die drei Betroffenen und ihre drei Laienverteidiger*innen erreichten nach zwei Stunden Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten. Sie müssen keine Bußgelder zahlen. Gegen zwei weitere Aktivist*innen der Gruppe steht eine Hauptverhandlung noch an; für ihre Verfahren ist nämlich eine andere Richterin zuständig.
Wer am Dienstag den Saal 21 des Potsdamer Amtsgerichts betreten wollte, musste sich einer Kontrolle unterziehen. Auf Anordnung des Landgerichtspräsidenten war jegliche politische Äußerung mittels Aufkleber oder Buttons auf Gegenstände und Kleidungen untersagt ; dies wurde von den Anwesenden nicht ohne Protest hingenommen und anschließend in der Hauptverhandlung gerügt.
Das eigentliche Tatgeschehen, das dem Bußgeldverfahren zu Grunde lag, wurde am Dienstag nur umgerissen. Die Betroffenen verweigerten die Aussage und forderten eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen zur Zulässigkeit und Begründetheit der Bußgeldverfahren.
Sie stellten zunächst die Zuständigkeit des Amtsgerichts Potsdam in Frage. Verfahren, die einen Verstoß gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung zum Gegenstand haben, finden unabhängig vom Tatort seit einer internen Restrukturierung der Bußgeldbehörde (die Bundespolizei) in Potsdam statt. Die Betroffenen kritisierten, dass eine interne neue Aufgabenverteilung beim Exekutiv auf das Judikativ Einfluss nehme. Dies sei verfassungswidrig und lasse das Kostenrisiko für die Betroffenen aus dem ganzen Bundesgebiet steigen. Die vorsitzende Richterin Von Büllow zeigte Verständnis für die Kritik, verwarf aber die Zuständigskeitsrüge und erklärte sich für zuständig.
Im weiteren Verlauf wies die Verteidigung auf Freisprüche für Kletteraktionen über Bahnanlagen ab einer Höhe von 4,80 Meter hin. Die Richterin erklärte aber, sie vertrete eine andere Rechtsauffassung – und drängte auf eine Fortsetzung der Beweisaufnahme. Als die Betroffenen auf ihre Entscheidung, die Aussage zu verweigern beharrten und die Beweiskraft diverser Vermerke auf Grund von zahlreichen geschwärzten Passagen in der Akte in Frage stellten, wurde klar, dass eine Beweisaufnahme nicht ohne die Ladung von Zeugen erfolgen könnte. Die Richterin stellte das Verfahren gegen die drei Betroffenen daraufhin ein, weil den Polizist*innen nicht zuzumuten sei, aus Hessen für eine Hauptverhandlung anzureisen. Zwei Jahre nach der Tat würden sie sich außerdem nicht mehr erinnern können. „ Die Bundespolizei kann das gar nicht verstehen, dass sich jemand von ihren heiligen Brücken abseilt, “ diese Anmerkung von Richterin von Büllow sorgte für Schmunzeln. Sie erklärte schließlich, sie wolle keine 10 Tage über die Sache verhandeln, dies sei nicht verhältnismäßig.
Die Aktionsgruppe „Brückentechnologie“ wertet das Ergebnis der heutigen Verhandlung als Erfolg. „ Unsere ungewöhnliche kreative Art uns selbstbestimmt mit Unterstützung von Laienverteidiger*innen zu verteidigen hat sicherlich zum Erfolg beigetragen. Wir bleiben am Seil – denn es gibt trotz angeblichem Atomausstieg täglich Atomtransporte. Stellt euch quer! „ Fasst Cécile, eine Kletterkünstlerin der Gruppe, die am Dienstag als Laienverteidiger*innen unterstützte. Laienverteidiger*innen sind keine Rechtsanwält*innen, sondern rechtskundige Personen, die als Wahlverteidiger*innen genehmigt werden können (§ 138 II StPO) und aus politischer Überzeugung für mehr Selbstbestimmung in den Gerichtssälen handeln.
Hintergründe:
https://nirgendwo.info/info/fuldatal-bruckenaktion
Die Aktion am Brandenburger Tor (mit Bildern): https://nirgendwo.info/blog/2013/02/18/castor-gegnerinnen-entern-das-brandenburger-tor/
Video der Castor-Aktion von 2010:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=_RlOScBBfyM
Laienverteidigung: http://www.laienverteidigung.de.vu/