– Und Widerspruch einlegen lohnt sich doch! – Amtsgericht Potsdam: Erstes Verfahren gegen 4 Göttinger Castorgegner*innen ohne Auflagen eingestellt, weiteres Verfahren Mitte April

Am 22. Januar 2013 standen vier Castorgegner*innen aus Göttingen in Potsdam vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, am 16. Februar 2011 beim Castortransport von Karlsruhe zum Zwischenlager Lubmin die Gleisanlagen betreten zu haben. Bei dieser Protestaktion wurde der Castortransport zwischen Ronshausen und Hönebach für etwa 35 Minuten gestoppt. Dabei zeigten ca. zwanzig Aktivist*innen auf und neben den Bahngleisen ihren Widerstand gegen diesen Atommülltransport und den Weiterbetrieb der Atomanlagen. (https://linksunten.indymedia.org/de/node/34009)

Acht Aktivist*innen wurden von der Polizei gefasst und über vier Stunden lang in Gewahrsam genommen. Zudem wurden sie auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt (Fingerabdrücke, Fotos, etc. gemacht), übrigens widerrechtlich, wie ein Gericht mittlerweile bestätigt hat.

Diese acht Betroffenen bekamen schließlich Bußgeldbescheide zugeschickt, in denen ihnen vorgeworfen wurde, mit der Aktion eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Gegen das Bußgeld legten sie jedoch Widerspruch ein und somit kam es am 22. Januar zu den ersten vier Gerichtsprozessen.
Ein Anliegen der Betroffenen war es, nicht nur mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen gegen Atomkraft und Castortransporte zu demonstrieren, sondern auch vor Gericht dafür einzustehen, dass ihr Protest legitim sei und deshalb kostenfrei sein müsse. Die Betroffenen argumentierten mit der Sozialadäquanz dieser Protestform und damit, dass auch Versammlungen auf gesicherten Gleisen unter das Versammlungsrecht fallen müssten.
Die zuständige Richterin folgte dieser Argumentation jedoch nur ansatzweise und vertrat die Auffassung, dass das Betreten Gleise immer eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Deshalb war sie auch nicht bereit, die Betroffenen freizusprechen, lediglich über das Strafmaß ließe sich diskutieren. Selbst wenn sich nicht alle Beteiligten selber im Gleisbereich aufgehalten hätten, so hätte sich doch niemand absichtlich von den Schienen ferngehalten. Außerdem wäre für eine Klärung der Frage, wessen Schuhe wie weit im Gleisbereich waren, mindestens ein weiterer Termin mit Polizeizeug*innen notwendig.
Am Ende stellte die Richterin das Verfahren „aus einem Bündel von Gründen“, ohne Verfahrenskosten für die Betroffenen ein. Besonders schwer hätten in diesem Bündel die schon von den Betroffenen angeführte lange Ingewahrsamnahme und die illegale ED-Behandlung gewogen. Dadurch seien die Betroffenen bereits weit mehr als durch das verhängte Bußgeld bestraft worden und darum sei auch vom Bußgeld abzusehen.
Es folgen Mitte April noch weitere Verhandlungen für die restlichen vier Betroffenen. Diese stehen dann jedoch vor einer anderen Richterin, die in ählichen Anti-Atom-Prozessen selbst das Tragen von Anti-Atom-Buttons, -T-Shirts und ähnliches verboten hat.
Die Betroffenen freuen sich über Unterstützung jeder Art und Prozessbeobachter*innen beim Gerichtstermin.
Der Prozess wird stattfinden am Montag, dem 15. April um 14 Uhr, wieder im Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, Saal 21.  Aus Göttingen bietet sich die Anreise und Rückfahrt mit Semesterticket und Quer-durchs-Land-Ticket an, Abfahrt um 7:07 Uhr von Gleis 7.

Castor stoppen muss kostenfrei werden! Seid Sand im Justizgetriebe!


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