Nach Uranzug-Luftblockade: Berufungsprozess gegen Kletteraktivistin in Münster

Kletteraktivistin beim Urantransport-Stopp

Für die Justiz ist der Fall wie eine heiße Kartoffel: Ein Zug, der Uranmüll im Januar 2008 von der Gronauer Urananreicherungsanlage nach Russland transportierte, musste vor einer zwischen zwei Bäumen in über sechs Meter Höhe demonstrierenden Atomkraftgegnerin einen sechsstündigen Halt machen.

Freispruch lautete das Urteil gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vorm Steinfurter Amtsgericht im Juni 2009. Die Aktion war zulässige freie Meinungsäußerung. Der Atommüllzug, den die Polizei – zur Gefahrenabwehr – angehalten hatte, war nicht einmal in Sichtweite der Aktivistin heran gefahren. Der Lockführer kann so nicht genötigt worden sein. Eine Ordnungswidrigkeit war die Aktion auch nicht, nur bis zu einer Höhe von 4,80 Meter gehört der Luftraum zur Bahnanlage. Die Aktivistin turnte oberhalb – und hat somit die Bahnanlage nicht betreten.
Dieses Urteil akzeptiert die Münsteraner Staatsanwaltschaft nicht, sie will unbedingt eine Verurteilung erreichen. Aus diesem Grund findet nun fast 6 Jahre nach der Tat, am 4. November 2013 vor dem Landgericht Münster die Berufungsverhandlung statt.
Cécile freut sich über kreative Unterstützung: Ob vorm oder im Gerichtssaal, durch weitere Aktionen gegen den Atomstaat.

Die Gronauer Urananreicherungsanlage darf trotz angeblichem Atomausstieg unbefristet weiter laufen und so die ganze Welt versorgen.  Der Protest  der letzten Jahre hoch in den Seilen trug zu einem Ende der Atommülltransporte nach Russland bei.
Wir wollen aber nicht nur den Kuchen, sondern die ganze Bäckerei – die Abschaltung aller Atomanlagen weltweit!

Infos und Hintergründe zum Prozess

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