Lückenhafte Akten, widersprüchliche Zeugenaussagen und fehlendes Nötigungsopfer
Halle, Donnerstag 13.11.2014. Nach fast vier Jahren Ermittlungen und drei Verhandlungstagen kam es heute im Amtsgericht Merseburg zu einem Freispruch der angeklagten Anti-Atom- und Robin-Wood-AktivistInnen. Diese sollen im Februar 2011 einen Castortransport von Karlsruhe nach Lubmin auf der Saalebrücke bei Schkopau blockiert haben. Zwei ROBIN WOOD-Aktivisten hatten sich dort von einer Brücke über die Saale abgeseilt, so dass sich die Weiterfahrt des Castor-Transports um fast zwei Stunden verzögerte. Die Anklage lautete auf gemeinschaftliche Nötigung.
Für den heutigen Tag war lediglich ein sogenannter „Schiebetermin“ zur Einhaltung der Fristen angesetzt. Da die vorhergehenden Verhandlungstage jedoch bereits lückenhafte Akten und widersprüchliche Zeugenaussagen zutage gebracht hatten, erkannte nun überraschend auch die Staatsanwaltschaft die aussichtslose Lage und plädierte auf Freispruch. Diese stellte fest, dass nichts mehr nachgewiesen werden könne und eine
strafbare Nötigung nicht gegeben sei. Der Richter führte aus, dass es für den Straftatbestand der Nötigung immer ein Nötigungsopfer geben muss. Nach der Zeugenvernehmung am zweiten Verhandlungstag wurde deutlich, dass dieses Nötigungsopfer nicht vorhanden ist. Demzufolge fiel nach 12 Minuten Verhandlungsdauer das Urteil des Richters auf Freispruch aller Angeklagten.
Von Seiten der Angeklagten wurde das Urteil kommentiert: „Dieser Schritt war längst überfällig. Es war von vornherein ungerechtfertigt, Personen die friedlich und gewaltfrei gegen die Atomindustrie protestieren zu kriminalisieren und mit jahrelangen Strafverfahren zu überziehen. Kriminell sind vielmehr die andauernden Atommüll-Schiebereien, mit denen ungelöste Entsorgungsprobleme auf folgende Generationen abgewälzt werden sollen.“