Lingen: Gerichtsprozess gegen Anti-Atom-Aktivistin endet mit Freispruch

Am heutigen Montag fand am Amtsgericht Lingen ein Gerichtsprozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt. Verhandelt wurde der Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren durch Zur-Verfügung-Stellen des eigenen Ausweises zum Zwecke der Täuschung.

Der Prozess endete nach weniger als einer Stunde nach der Vernehmung zweier Polizeizeuge mit einem Freispruch.

Zu Beginn erklärte die Angeklagte: „In Indien werden Menschen verfolgt, weil sie sich gegen Atomkraft und Areva engagieren. Genau das gleiche passiert auch hier. Es ist offensichtlich, dass Gerichte nicht für alle da sind, sondern den Herrschenden zur Durchsetzung ihrer Interessen dienen.“

Vor Prozessbeginn protestierten Atomkraftgegner_innen in der Lingener Innenstadt mit Transparenten gegen Atomkraft.

Hintergrund:

Im Sommer 2013 blockierten rund 30 Aktivist_innen die Brennelementefabrik von Areva in Lingen mit einer Sitzblockade und demonstrierten damit gegen den Betrieb von Atomanlagen. Nach mehreren Stunden räumte die Polizei die Blockade. „Nach einiger Zeit in der Sonne im Polizeikessel fingen wir damit an, mit den Ausweisen zu spielen. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft daraus eine Straftat machen, zeigt offensichtlich, dass es sich hierbei um einen Einschüchterungsversuch handelt. Aber wir werden uns nicht davon abbringen lassen, weiterhin gegen Atomkraft zu demonstrieren.“ so eine Teilnehmerin der Blockade.

Die Brennelementefabrik in Lingen produziert Brennstäbe für Atomkraftwerke weltweit. Der Betrieb von Atomanlagen und die damit verbundenen Atomtransporten bergen ein enormes Risiko für die Umwelt. „Von dem sogenannten Atomausstieg ist die Atomanlage in Lingen nicht betroffen, weil sie eine unbefristete Betriebsgenehmigung besitzt. Ein echter Ausstieg würde bedeuten, dass auch diese Anlage abgeschaltet wird.“ erklärt die Verteidigerin.

Mehr Infos zu Verfahren in Lingen

Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung zum Prozess

Update: Der Freisrpruch ist seit dem 24. Februar 2015 rechtskräftig, die StA legte keine Rechtsmittel ein

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