Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin
Prozesstermin: 14.4.2015 – 13:30 Uhr Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten
Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Ein Prozess gegen eine Kletteraktivistin steht am 14. April 2015 an. Sie hat gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten ZuschauerInnen 30 Minuten vor dem Termin kommen.
Infos zur damaligen Aktion und zum Prozess:
http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewende
https://nirgendwo.info/berlin/
Pingback: AG Berlin: Fortsetzungstermin wegen Kletteraktion | nirgendwo