Der am 14.4. gestartete Prozess wegen einer Kletteraktion auf einer Demo zur Rettung der Energiewende wird am 21.4. um 13.45 Uhr in Saal 1002 des Amtsgerichts Berlin (Eingang Kirchstrasse) fortgesetzt.
Zum Bericht zum ersten Prozesstag auf dem Blog der Angeklagten
Update 21. April 2015, kurzes Kommentar der Angeklagten zum Urteil, es geht in die nächste Instanz…
Das Urteil fiel am 21.4.: 45 Tagessätze wegen Beleidigung – keine Verurteilung wegen Widerstand und Körperverletzung, weil die Amtshandlung rechtswidrig war, die Polizeibeamten hatten wieder mal keine Ahnung von den eigenen Gesetze.
Interessant ist es, das man wegen Beleidigung verurteilt wird, obwohl man sich ohne den rechtswidrigen Polizeieinsatz ja gar nicht vor Gericht darüber unterhalten hätte müssen. Die angebliche Beleidigung soll es gegeben haben, als POK Hiliger mit einem Messer die Kletterausrüstung rechtswidrigerweise durchschneiden werde, als er in einer unüblichen Menschenmende mit dieser Waffe drohte (und sich schließlich selbst verletzte)
Nur: Die Wahrheitschafende Instanz namens Richter Prugel meinte, dass das alles für die Kletterin gar nicht gefährlich war… Die Beweisanträge wurden abgwimmelt, mit der Begründung dass der Richter bereits vom Gegenteil überzeugt sei.
Veruteilt wird also das Opfer der Polizeigewalt und der Staatsanwalt sieht natürlich keinen Handlungsbedarf, die Polizeibeamten müssen nicht nachgeschult werden, auch wenn sie vom Versammlungsrecht keine Ahnung haben,
Stimmt das ist von Vorteil: die Staatsanwaltschaft muss die Polizeibeamten wegen der Körperverletzung gegen mich nicht verfolgen, sie kann damit argumentieren, dass die armen Beamten ja nicht wussten, dass sie rechtswdrig handelten. Wenn die Polizeibeamten zur Nachschulung müssen, kann man dann die Verfahren nicht mehr so einfach einstellen. Doof für die ach so neutrale Staatsanwaltschaft, die keine Polizisten verfolgen will.
Es lief unter dem Motto „wenn ich eine Uniform trage, lügt sich besser.“ Der Richter war der Meinung, dass man die Schwerkraft nicht beachten muss dass das Gericht die Fachkunde besitz, um Gefahrsituationen beim Klettern selbst zu beurteilen – also war die Situation nicht gefährlich für die Kletterin. Und wer eine Uniform trägt, steht im Vorteil -> also ist der Vortrag der Verteidigung nicht glaubwürdig (Beweisanträge kann man einfach so abwimmeln) und der Uniformträger ist glaubwürdig, egal wie viele Widersprüche es in seiner Aussage gibt und wie viele Zeugen seine Aussage widerlegen könnten.
Weil klar war, dass Richter Prugel sich schon lange festgelegt hatte und ihm egal war, ob es ein faires Verfahren (im Sinne des Gesetzes) ist oder nicht.
Weil klar war, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird und somit das Rechtsmittel der Revision nicht in Frage kam (so wird halt eine Instanz geklaut)…
… hat die Verteidigung am zweiten Verhandlungstag auf einen großen Teil ihres Vorbringens und auf weitere Stellungnahmen verzichtet. Ich wollte es mir nicht länger antun, Menschen die gegen mich Gewalt angewendet haben, vor mir stehen zu haben.
Ich lege Berufung ein.
Ein ausführlicher Bericht folgt.