Prozessbericht vom 11.10.2018 wegen Urantransportblockade

Protest vor dem AG Harburg (Foto: Pay Numrich)

Am heutigen dritten Prozesstag wegen einer Ankettaktion im Hamburger Hafen 2014 versuchte der Angeklagte zunächst einen Befangenheitsantrag vorzulesen. Dies wurde ihm verwehrt und er wurde auf später vertröstet. Nach einigen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit dieses Verhaltens und der kompletten Weigerung durch Richter Azizy schriftliche Beanstandungen zu seinem Verhalten entgegenzunehmen wurde spontan eine Person aus dem Publikum, die sich in die Debatte eingemischt hatte, als weitere Wahlverteidigerin des Angeklagten zugelassen. Damit hat dieser nun zwei Personen als nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger_innen.

Angeklagter und Laienverteidigung im Saal (Foto: Pay Numrich)

Es kam sodann zur Vernehmung des Lokführers. Der schilderte detailgetreu, dass er einen falsch beladenen Unrancontainer aus dem Zug habe heraustrennen wollen, um ihn im Terminal korrekt umladen zu lassen. Doch dazu war es zunächst nicht gekommen, weil mit Ankettaktionen sowohl vor als auch hinter dem Zug die Weiterfahrt bzw das Rangieren mit den Uranerzkonzentratcontainern unmöglich gemacht worden waren.

Nach der Vernehmung wurde schlussendlich dann doch noch der umstrittene Befangenheitsantrag gestellt, der sich mit überraschenden Unterlagen aus der Gerichtsakte befasste. Sobald uns die dienstliche Erklärung des Richters dazu vorliegt, werden wir nochmals genauer über den Vorgang berichten.

Fortsetzungstermine sind am 25. und 26.10. jeweils um 8.30 Uhr am Amtsgericht Harburg

Infos zum bisherigen Prozessverlauf finden sich hier.

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