Von brennenden und havarierten Atomschiffen und einer inhaftierten Aktivistin, die nicht duschen darf

Heute jährt sich der Brand des Atomfrachters Atlantic Cartier im Hamburger Hafen zum achten Mal. Am 1. Mai 2013 brach auf dem riesigen transatlantisch fahrenden Frachtschiff ein Feuer aus. Neben Munition und Ethanol befanden sich auch Brennstäbe und das sowohl radioaktive als auch toxische Uranhexafluorid an Bord. Nur knapp entging Hamburg damals einer größeren Katastrophe. Es folgten zahlreiche kleinere und größere Proteste, sowohl auf dem Wasser als auch an Land – Atomtransporte wurden in der Stadt diskutiert. Doch hat die Stadt daraus genug gelernt? Die Havarie der Montreal Express im Januar 2021, erneut ein Unfall mit einem Schiff, welches Uranhexafluorid geladen hatte, zeugt vom Gegenteil.

Statt Atomtransporte endlich zu stoppen, scheint es der Hamburger Justiz wichtiger, Atomkraftgegner*innen zu verfolgen. So sitzt momentan eine Aktivistin in der JVA Schleswig eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Sie war nach der Beteiligung an einer Urantransportblockade (im Hamburger Hafen) im Jahr 2014 vom Hamburger Landgericht 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte sich geweigert, diese zu zahlen.

Seit dem 23. April ist sie, wie alle Neu-Inhaftierten, zunächst für zwei Wochen in Quarantäne. Anders als beispielsweise bei Reiserückkehrenden jedoch ohne die Option auf eine Verkürzung dieser Zeit durch Coronatests. Dies ist insbesondere deswegen erschreckend, weil der Stand der Wissenschaft eine Quarantäneverkürzung zulassen würde, es für Haftanstalten aber offenbar zu viel Aufwand darstellt. Deswegen werden alle Inhaftierten zu Beginn ihrer Haftzeit für zwei Wochen in komplette Isolation gesteckt. Sie dürfen in dieser Zeit nicht nur keinerlei Besuch empfangen, sondern nicht einmal duschen.

Die Anti-Atom-Aktivistin Ibi versucht nun, sich dagegen mit juristischen Mitteln zu wehren und hat sich an die Strafvollstreckungskammer gewandt. Sie fordert PCR-Tests für Gefangene zur Quarantäne- und damit Isolationsverkürzung, sowie Duschmöglichkeit auch für Gefangene in Quarantäne.

Zudem hat in ihrem konkreten Fall die Anstaltsleitung Besuch ihrer Verteidigung zunächst einmalig zugelassen, dann aber strikt untersagt. Begründet wird das damit, dass es sich bei der Verteidigung nicht um Anwält:innen handelt. Das stimmt zwar, jedoch wurde die Verteidigung zuvor explizit vom Gericht für dieses Strafverfahren zugelassen und auch die Strafprozessordnung erlaubt solch eine Zulassung von Laien eindeutig.

Ibi zeigt sich dennoch kämpferisch: „Selbst wenn ich weder Besuch meiner Verteidigung bekommen kann, noch duschen darf: Ich werde mich der Atommafia weiterhin in den Weg stellen. Und für eine Welt ohne Knäste eintreten.“

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