Kurzes Kommentar zum absurden Urteil in Berlin

Bericht der Angeklagten.

Das Urteil im Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewendedemo in Berlin 2013, fiel in erster Instanz am 21. April 2015: 45 Tagessätze wegen Beleidigung – keine Verurteilung wegen Widerstand und Körperverletzung, weil die Amtshandlung (die Handlungen der PolizistInnen gegen mich) rechtswidrig war, die Polizeibeamten hatten wieder mal keine Ahnung von den eigenen Gesetzen. „Zwischen „uniformiert“ und und „uninformiert“ ist nur ein Buchstabe unterschied.“ (Das Känguru)

Interessant ist es, das man wegen Beleidigung verurteilt wird, obwohl man sich ohne den rechtswidrigen Polizeieinsatz ja gar nicht vor Gericht darüber unterhalten hätte müssen. Die angebliche Beleidigung soll es gegeben haben, als POK Hiliger mit einem Messer die Kletterausrüstung rechtswidrigerweise durchschneiden wollte, als er in einer unüblichen Menschenmenge mit dieser Waffe drohte – und sich schließlich selbst verletzte.

Nur: Die Wahrheitschafende Instanz namens Richter Prugel meinte, dass das alles für die Kletterin gar nicht gefährlich war… Die Beweisanträge wurden abgewimmelt, mit der Begründung dass der Richter bereits vom Gegenteil überzeugt sei – Wenn das keine Befangenheit ist!

Verurteilt wird also das Opfer der Polizeigewalt und der Staatsanwalt sieht natürlich keinen Handlungsbedarf, die Polizeibeamten müssen nicht nachgeschult werden, auch wenn sie vom Versammlungsrecht keine Ahnung haben.

Stimmt das ist von Vorteil: die Staatsanwaltschaft muss die Polizeibeamten wegen der Körperverletzung gegen mich nicht verfolgen, sie kann damit argumentieren, dass die armen Beamten ja nicht wussten, dass sie rechtswidrig handelten. Wenn die Polizeibeamten zur Nachschulung müssen, kann man dann die Verfahren nicht mehr so einfach einstellen. Doof für die ach so neutrale Staatsanwaltschaft, die keine Polizisten verfolgen will.

Es lief unter dem Motto „wenn ich eine Uniform oder eine Robe trage, lässt sich Wahrheit besser neu definieren.“

Der Richter war der Meinung, dass man die Schwerkraft nicht beachten muss, dass das Gericht die Fachkunde besitzt, um Gefahrsituationen beim Klettern selbst zu beurteilen –  also war die Situation nicht gefährlich für die Kletterin. Und wer eine Uniform trägt, steht im Vorteil. Also ist der Vortrag der Verteidigung nicht glaubwürdig (Beweisanträge kann man einfach so abwimmeln) und der Uniformträger ist glaubwürdig, egal wie viele Widersprüche es in seiner Aussage gibt und wie viele Zeugen seine Aussage widerlegen könnten. Auf Einzelheiten wird hier verzichtet, das behalte ich mir für die Berufungsverhandlung vor.

Weil klar war, dass Richter Prugel sich schon lange festgelegt hatte und ihm egal war, ob es ein faires Verfahren (im Sinne des Gesetzes) ist oder nicht.

Weil klar war, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird und somit das Rechtsmittel der Revision nicht in Frage kam (so wird halt eine Instanz geklaut)…

… hat die Verteidigung am zweiten Verhandlungstag auf einen großen Teil ihres Vorbringens und auf weitere Stellungnahmen verzichtet. Ich wollte es mir nicht länger antun, Menschen die gegen mich Gewalt angewendet und mich verletzt haben, vor mir stehen zu haben.

Ich lege Berufung ein. Das was ich jetzt nicht vorgebracht habe, kann ich in der Berufungsinstanz vorbringen.

Die nächsten Prozesse kommen früh genug…

– 8. Juni 13:30 Uhr : Prozess gegen Karsten in Berlin (gleicher Zusammenhang wie hier der Bericht), Amtsgericht Tiergartem Turmstrasse 91, Saal 862

– 23. Juni 9 Uhr : Amtsgericht Fulda, Prozess um eine CASTOR-Aktion aus dem Jahr 2011. Ja, ist erst die erste Instanz weil die Polizei über 1000 Seiten Akte produziert hat! Hier geht es zu Prozesse-Soli-Seite (die Fax.Aktion ist immer noch aktuell).

– 30. Juni 9 Uhr: Landgericht Stralsund, Berufungsverhandlung gegen zwei CASTOR-GegnerInnen. Sie wurden in 1. Instanz freigesprochen.

Und zum Schluss einen Link zu den Rügen, die ich nicht vortragen durfte und zwischen der Verhandlungstagen per Fax eingereicht werden mussten, weil Richter Prugel nicht ertragen konnte, dass Menschen ihre Rechte als Angeklagte wahr nehmen und Anträge stellen. Es fühlte sich an, als sei das Stellen von Anträgen schon eine Art Majestätbeleidigung! Da ich der Meinung bin, dass prozesse öffentlich sind, stelle ich meine Rügen online, damit die besagte Öffentlichkeit weiß, worum es ging. Die Anträge stelle ich erst nach der Berufungsverhandlung online (Die Polizei  und möglichwerweise die Polizeizeugen selbst lesen ja mit… )

Bericht zum ersten Prozesstag

Bericht zur Aktion damals

http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewendeprozess

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1 Antwort zu Kurzes Kommentar zum absurden Urteil in Berlin

  1. Pingback: Berlin: Prozess gegen Aktivisten eingestellt – Demonstrant trotzdem schuld an Verfolgung | nirgendwo

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