Am 21.6. geht es in den fünften Verhandlungstag um eine Ankettaktion gegen Urantransporte im Hamburger Hafenbereich. Die Repression gegenüber Ankettaktionen soll offenbar verstärkt werden. Nachdem im Dezember ein Urteil des Münsteraner Landgerichts über 110 Tagessätze für eine Ankettaktion (ohne Vorstrafe) rechtskräftig wurde und eine der dort verurteilten Personen nun einen Teil der Geldstrafe absitzt, wird nun in Hamburg gegen eine Unterstützungsperson bei einer solchen Aktion vorgegangen. Juristisch ist es leider wichtig zu betonen, dass die Rolle sowohl nicht nachgewiesen werden kann als auch nicht strafbar sein dürfte, trotzdem steht die Angeklagte natürlich in vollem Umfang hinter solchen Aktionen. Im Prozess wird deutlich, dass wohl vor allem gegen solche Anti-Atom-Aktionen vorgegangen werden soll, der konkrete Tatvorwurf (das Füttern einer anderen Person) ist dabei eher nebensächlich. Am Verhandlungstag sind weitere Anträge der Verteidigung zu erwarten.
Amtsgericht Hamburg-Harburg 9 Uhr bis 14 Uhr,
Raum 606 (für alle die später kommen)
Bericht vom vierten Verhandlungstag: Der heutige Verhandlungstag war relativ kurz (von 9 bis 11.45 Uhr) und langweilig. Es gab einen neuen, dritten Laienverteidiger der nach dem Hickhack der letzten beiden Verhandlungstage (Tag 2, Tag 3) problemlos genehmigt wurde, weil die anderen beiden verhindert waren. Der Richter fragte erneut, ob sich die Angeklagte sich zur Sache oder zur Person einlassen wolle, was diese verneinte. Dann verlas die Verteidigung zehn Beweisanträge. Darin ging es um einen rechtfertigenden Notstand durch weiteren Uranabbau und die gefährlichen Transporte im Hamburger Hafen, die Tatsache, dass der Lokführer kein taugliches Nötigungsopfer sei, weil er nicht mit Gewalt zu irgend etwas gezwungen wurde und um die Notwendigkeit der Abwägung zwischen Versammlungsrecht und den Interessen der HPA und Bahn. Die meisten Anträge wurden zurück gestellt, Richter Nahrwold entschied aber, das die Vernehmung von Zeug*innen aus Japan zur Atomkatastrophe von Fukushima zu aufwändig sei und eine Beweiserhebung über Fukushima „nicht aus Gründen der Aufklärungspflicht geboten“ sei und dass es ohne Bedeutung für die Verurteilung sei, ob die Züge Verspätungen erhalten hätten, da diese wenn dann nach dem Start der Aktion erfolgt seien. Danach legte der Richter – obwohl die Angeklagte sagte, da nicht zu können, aber kommen zu wollen – den nächsten Termin auf den 21.6. fest – es könne ja ohne sie weiter verhandelt werden.