Versammlungsleitung am Fahnenmast?
Am 22. Februar 2013 entfalteten Atomkraftgegner_innen von Robin Wood und dem Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen ein Transparent über dem Dülmener Marktplatz. Sie informierten über die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Demo zum 2.Fukushima-Jahrestag am 9. März 2013. „Atomkraft den Boden entziehen – Urananreicherung Stoppen“ stand auf dem Transparent. Nach gut zwei Stunden waren alle mitgebrachten Flyer verteilt und die Kletteraktion wurde ohne Probleme beendet.
Zehn Monate später flattert einer Aktivistin, die damals auf einen von den beiden Fahnenmasten Kletterte, ein Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen à 16 Euro ins Haus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, eine unangemeldete Versammlung geleitet zu haben. Wie das gehen soll, indem Mensch auf einen Fahnenmast klettert, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft. Vor Erlass des Strafbefehls wurde seitens von der Münsteraner Staatsanwaltschaft und von Richterin Koppenfels die Gewährung von rechtlichem Gehör nicht für nötig erachtet.
„Offenkundig fehlt es Staatsanwaltschaft und Gericht an Kreativität, sich eine Welt ohne Hierarchien und Chefs vorzustellen. Es ist absurd zu glauben, eine demonstrative Protestaktion brauche eine Chefin.“ kommentiert die Angeklagte.
Die Betroffene hat sofort Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Der Prozess soll nun am 7. ; 14. und 21. Januar 2015 (3 Verhandlungstage!) jeweils um 11 Uhr im Sitzungssaal II vor dem Amtsgericht Dülmen (Königswall15) statt finden
Der Prozess findet nicht statt, das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt!
– Zeitungsbericht über die Aktion am 22.2.2013
– Der Strafbefehl (als PDF)
– Pressemitteilung vom 9.12.13 zum Erlaß des Strafbefehls
– Ankündigung der Prozesstermine im Januar 2015
– Dezember 2014: Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten
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