AG Dülmen: Flyer verteilen und Banner aufhängen strafbar?

Prozess vorm Amtsgericht Dülmen

Flyer verteilen in DülmenIm Februar 2013 hängten Atomkraftgegner*innen am Marktplatz in Dülmen ein Transparent gegen die Urananreicherungsanlage in Gronau auf und verteilten Flyer zum Fukushima-Jahrestag. Nichts ungewöhnliches, so dachten wir. Aber die Staatsanwaltschaft Münster sieht die Gelegenheit einen neuen Angriff auf das sowieso schon eingeschränkte Versammlungsrecht zu starten: Kurzerhand werden alle Versammlungsteilnehmer*innen zu Versammlungsleitung erklärt um ein strafbares Verhalten zu konstruieren. Der Prozess wird jetzt gegen eine der beteiligten Atomkraftgegner*innen geführt, die anderen sind unfreiwillig als Zeug*innen geladen.
Kommt zum Prozess und unterstützt Angeklagte und Zeug*innen!

Wir demonstrieren, wo wann und wie wir wollen.

Hintergründe zum Prozess und der Aktion

UPDATE vom 18.12.2014: das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt, der Prozess findet nicht statt!

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1 Antwort zu AG Dülmen: Flyer verteilen und Banner aufhängen strafbar?

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