Vor dem Amtsgericht Steinfurt fiel am gestrigen, fünften, Verhandlungstag das Urteil im Prozess gegen zwei Anti-Atom-Aktivist_innen. Sie wurden zu 70 und 110 Tagessätzen verurteilt.
Vorgeworfen wird den beiden Aktivist_innen mit einer Ankettaktion im Sommer 2012 einen mit Uranhexafluorid beladenen Zug aus der Urananreicherungsanlage in Gronau aufgehalten zu haben, worin die Staatsanwaltschaft eine Störung öffentlicher Betriebe sieht. „Die Verurteilung war vorhersehbar, wir lassen uns davon nicht unterkriegen und sehen uns auf der nächsten Blockade“, so einer der beiden Angeklagten.
Alle rund 60 inhaltlichen Anträge der Verteidigung wurden von Richterin Klapproth ohne nennenswerte Überprüfung als bedeutungslos abgelehnt. Auch eklatante Widersprüche in den Zeugenaussagen wurden vom Staatsanwalt Woltering und der Richterin ignoriert. „Die Entscheidung ist mehr eine politische als eine juristische“, führt eine Person aus, die als Verteidigerin im Prozess auftrat, „Das es auch anders geht bewies im November 2013 das Amtsgericht Riebnitz-Damgarten, welches in einem ähnlich gelagerten Fall freisprach.“
Wiederholt betonten Staatsanwaltschaft und Richterin, dass ein rechtfertigender Notstand nicht vorgelegen habe, weil es mildere Mittel des Protestes gegen die Atomtransporte gegeben hätte. Auch auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung waren sie nicht in der Lage auch nur ein einziges zu nennen. „Mit dieser Entscheidung macht sich das Gericht zum Erfüllungsgehilfen der Urenco. Die Betriebsgenehmigung der Urananreicherungsanlage ist unbefristet. Nicht zuletzt deswegen ist Widerstand gegen diese Anlage dem Staat ein Dorn im Auge“, kommentiert Die Angeklagte.
110 Tagessätze. Für 10 mehr kann man als Polizist in Sachsen-Anhalt einen Schutzbefohlenen in seiner Zelle verbrennen lassen.
Und nun?
Berufung? Strafe akzeptieren und zahlen resp. ab- bzw. einsitzen?
Geht Ihr beiden in Berufung?
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten sind in Berufung gegangen. Der Staatsanwaltschaft waren die Verurteilungen zu niedrig.