Der heutige, dritte Verhandlungstag zum Füttern-Prozess ging nach 7,5 Stunden ergebnislos zu Ende, er wird am 31.5. um 9 Uhr fortgesetzt, vorm Amtsgericht in Hamburg-Harburg.
Prozessbericht: Vorm Prozess gab es eine kurze Auseinandersetzung ums Kreide malen vor Gericht, was den Justizwachtmeistern, die diesen Prozesstag neu hinzugezogen wurden, nicht passte – letztendlich wurde das Kreide malen durchgesetzt. Im Prozess verlas der Richter zunächst einige Beschlüsse und dann den Notfallbericht der HPA zum Ereignis um das es ging.
Dann wurde eine dritte Verteidigerin zugelassen, nach dem diese im letzten Prozesstag abgelehnt wurde und das Landgericht eine Beschwerde dagegen positiv entschieden hatte. Dann ging es vor allem um die Frage, ob die Zeug*innen-Vernehmung wiederholt werden müsste. Der Richter war der Meinung dass dies nicht der Fall wäre, worauf hin die Verteidigung beantragte, ihn für befangen zu erklären, da er durch einseitig belastende Befragung der Zeug*innen, die Ablehnung der Verteidigung und Nicht-Wiederholung der Zeug*innenbefragung. Dabei wurde auch ausgeführt, welche Privilegien Richter*innen grundsätzlich haben und die Funktion von Strafen zur Erhaltung des status quo und nicht zur Verbesserung der Welt thematisiert. Nach einigen Stunden wurde der Befangenheitsantrag erwartungsgemäß abgelehnt. Am Ende des Prozesses wurde seitens der Verteidigung ein umfangreicher Beweisantrag zu der Atomkatastrophe in Fukushima verlesen um das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands in den Prozess einzubringen und eine Einstellung anzuregen. Dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Danach verlas der Richter noch einen Bericht über die Ankettaktion auf der Webseite contratom.de, den er wohl selbst ermittelt hatte. Danach wurde der Prozess vertragt auf den 31.5.2017. Da sind Zuschauer*innen wieder herzlich willkommen und können sich auf weitere Anti-Atom-Anträge freuen.