Weitere Verhandlungstage wegen Castor-Kletteraktion bei Altmorschen – für eine Stunde Verhandlung 1000km durch die Republik

Wegen einer Castor Kletter-Aktion im Jahr 2010 musste sich Christof N. heute erneut vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich – normalerweise eine 25€-Ordnungswidrigkeit – wird ihm vorgeworfen. Bereits das zweite Mal stand Christof heute deswegen vor Gericht – wieder 7 Stunden, in denen allerdings inhaltlich nicht viel passierte. Der Zeuge hatte wegen des unvorhersehbaren Hochwassers 5 Stunden Verspätung. Infolgedessen versuchte Richterin Ahle nun, den Betroffenen unter Druck zu setzen, seine Strategie zu ändern und bereits vor der Zeugenvernehmung Beweisanträge zu stellen. Sie kündigte an, dass sie für Folgetermine keine Zeit habe – höchstens mal eine Stunde. Der Aussetzungsantrag des Betroffenen bis zu einer Zeit, zu der die Richterin auch Zeit habe, war schnell verworfen, da die Sache ja an einem Tag erledigt sei. Spätestens nach dem letzten Verhandlungstag, der 6,5 Stunden dauerte und nicht annähernd zu einem Ende kam, sollte Richterin Ahle aber bewusst sein, dass dies absolut unrealistisch ist. Daher stellte der Betroffene einen Befangenheitsantrag, den er hauptsächlich damit begründete, dass er samt Anreise und Vorübernachtung jetzt für eine Stunde Verhandlung je 2 Tage opfern muss und dies unverhältnismäßig sei. Frau Ahle zückte wieder ihr Ankreuzformular, um den Befangenheitsantrag in wenigen Sekunden selbst zu verwerfen und in die Beweisaufnahme einzusteigen.Der Zeuge, der sich beim letzten Verhandlungstag ja schon ständig selbst widersprach, glänzte wieder mit Aussagen, die von „Auf jeden Fall“ zu „ich möchte sagen“ zu „müsste“ wechselten. Richterin Ahle unterstützte ihn, indem sie ihm seine Aussagen in den Mund legte. Doch auch die Aussagen, bei denen er sich auch auf Nachfrage sicher war, entsprachen nur zum Teil der Wahrheit. Dies wollte der Betroffene in einem Antrag klären, in dem er zur Verifizierung einer der Aussagen einen Gegenbeweis beantragte. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Beweisaufnahme – insbesondere die Zeugenvernehmung – die Sache bereits geklärt habe.

Zu Ende ging der Verhandlungstag mit der Vertagung und Neuterminierung auf den 17. 06., 13-15 Uhr und den 28. 06., 09-10 Uhr. Für eine/zwei Stunden soll der Betroffene also noch mehrfach 500 km nach Potsdam reisen. Hoch lebe die Verhältnismäßigkeit!

!!! Achtung. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Termin am 28.Juni fällt aus!!!

Infos zur Aktion:
https://nirgendwo.info/info/fuldatal-bruckenaktion
Bericht zum letzten Prozesstag

 

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