Gronau: Kontrollen, Prozess, Verurteilung und Rechtsmittel

prozess gronau arschloch klein-3Am Mittwoch dieser Woche Stand ein Aktivist der Anti Atomkraftszene in Gronau vor Gericht weil er vor circa einem Jahr bei der Verhandlung einer Beleidigungssache im Amtsgericht Gronau Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten geleistet sowie die damals handelnden Personen beleidigt haben soll. Es folgt hier ein ausführlicher Prozessbericht zur Verhandlung am 21.1.2015, die mit einer Verurteilung endete.

Schon im Vorhinein zu dem jetzigem Prozess gab es durch die enorm
hohen Sicherheitsbedenken von Richterin Schrameyer einen kleinen
Aufschrei, als die Sicherheitsverfügungen für die Prozesstage an die
Öffentlichkeit kamen. Es wurde Widerspruch eingelegt und von einer
Besucherin und einer Pressevertreterin Klage gegen diese eingereicht.

Am Prozesstag selber zeigte sich dass das Gericht nicht auf den Widerspruch reagiert hatte und die Sicherheitsverfügungen im vollem Umfang durchzog, alleinig der Verteidiger, ein Rechtsanwalt aus Dresden, durfte seine für den Prozess benötigten Unterlagen mit in den Gerichtssaal nehmen. Zur Unterstützung der Wachmeisterei waren ca. 10 Polizeibeamte und fünf Justizwachmeister angefordert worden die sich aber bei den etwa 10 Besucher_innen der Verhandlung nicht groß einmischen mussten, da es entgegen allen Bedenken sehr ruhig blieb.

Auch die angereisten Praktikanten oder Kinder eines Kriminalhauptkommisars, welche dieser wohl mitgebracht hatte, um ihnen mal einen etwas spannenderen Prozess zu zeigen wurden enttäuscht. Nach einem anfänglichem geführten Rechtsgespräches zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, welches durch mangelnde Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu keinem Ergebnis kam konnte die Verhandlung beginnen da sich der
Angeklagte nicht mit dem Angebot der Staatsanwaltschaft zufrieden gab, welche 80 Tagessätze a 10 Euro forderte, die Richterin jedoch mit dem Angebot der Verteidigung einer Einstellung gegen Auflage von 200 Arbeitsstunden zufrieden gewesen wäre.

Jedoch waren sich alle relativ schnell einig das es im Falle der
Beleidigung ein Verfahrenshindernis gab, da keine Strafanzeige gestellt
wurde.

Von den 4 geladenen und einem aus dem Zuschauerraum anwesendem Zeugen
bekam die Verteidigung 5 Aussagen welche hätten nicht unterschiedlicher
sein können.

Wenn dem einem von Richterin Schrameyer gesagt wurde der vorherige Zeuge
hätte ausgesagt der Angeklagte hätte Konfetti besessen, entgegnete der
nächste das er sich sicher sei nie Konfetti in der Hand des Angeklagten
gesehen zu haben.

Die Verteidigung indes konzentrierte sich ihrerseits besonders mit der
Frage in wie weit die damals handelnden Beamten zu einer Räumung befugt
waren oder nicht und ob es ein Amtshilfeersuchen gab bzw. von wem sie den
Auftrag bekommen hatten im Gericht anwesend zu sein.

Am ende des Tages nach dem Verhör aller zeugen und der Verlesung der
vorbereiteten Beweisanträge stand allerdings fest das der Staatsanwalt nicht von seiner Forderung von 80 Tagessätzen abweichen wollte um einen Präzedenzfall zu schaffen welche weitere Straftaten aus den reihen
der Umweltschützer zu verhindern. Die noch relativ junge Richterin ging
in ihrer Urteilsbegründung im wesentlichen auf die Argumentation der Staatsanwaltschaft ein, war jedoch nicht ihrer meinung der Strafzumessung welches durch einen Versprecher zutage kam als sie in der Urteilsverkündung 60 Tagessätze sagte dies jedoch später revidierte.

Es wurde gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Hier noch ein Artikel aus der Westfälischem Anzeiger: https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Borken/Gronau/1854148-80-Tagessaetze-wegen-Widerstands-gegen-Vollstreckungsbeamte-Tatort-Gerichtssaal-Richter-als-Zeuge

Übersicht über Prozesse in Gronau

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.