OLG verwirft Revision – Unüblich hohes Urteil für Anti-Atom-Ankettaktion rechtskräftig

Foto: Marcel Seehuber, www.projekta-film.net.info

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Im Sommer 2012 blockierten eine Ankettaktion und eine Kletteraktion die Bahnstrecke zwischen Münster (Westfalen) und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Das OLG Hamm bestätigte nun die mit 90 und 110 Tagessätzen unüblich hohen Strafen des Landgerichts Münster für die Ankettaktion.

Während das Verfahren wegen der Kletteraktion nach kurzer Zeit eingestellt wurde, wurden die beiden damals Angeketteten vor dem Amtsgericht Steinfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Münster wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt. Die im Dezember 2015 gegen das Urteil eingelegte Revision wurde nun vom Oberlandgericht Hamm verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig, nach der die beiden Angeketteten zu 90 und 110 Tagessätzen zu je 15, also zu 1350 und 1650 Geldstrafe verurteilt wurden.

Im nun bestätigten Urteil des Landgerichts wird vermeintlich strafmildernd benannt, den Angeklagten sei lediglich eine Störung im Zeitraum von ca zwei Stunden zuzurechnen. Es handelt sich bei der verhängten Strafe jedoch im Gegenteil um die bisher höchsten Strafen, die für eine solche Aktion im deutschsprachigen Raum von höheren Gerichten bestätigt wurden. So wurden beispielsweise die Beteiligten einer Ankettaktion an einem Betonblock unter den Schienen im Wendland trotz 16stündiger Verzögerung des Transportes zu Strafen zwischen 35 und 40 Tagessätzen verurteilt und eine Ankettaktion an der ICE Hauptstrecke zwischen Hamburg und Hannover mit ebenfalls zweistündiger Verzögerung zog ebenfalls eine Verurteilung zu 40 Tagessätzen nach sich. Andere vergleichbare Verfahren wurden gegen Geldauflagen eingestellt.

„Aus unserer Sicht hat das Gericht zum einen den Widerstand gegen die noch immer unbefristet laufende Urananreicherungsanlage bestrafen und dagegen aktive Menschen abschrecken wollen. Zum anderen sehen wir in dieser Entscheidung jedoch auch die Antwort des Gerichts auf unsere Prozessführung“ so die Verurteilte Hanna Poddig. Mit zahlreichen Anträgen hatten die Angeklagten vergeblich versucht, das Gericht dazu zu bewegen, sich mit den Gefahren der Urantransporte und der Atomanlagen auseinander zu setzen.

Der Zug hatte über 400 Tonnen Uranhexafluorid geladen. Dieser toxische Stoff reagiert mit Wasser zu Flussäure, die wiederum bereits in geringen Mengen tödliche Giftgaswolken bilden und schwere Verätzungen verursachen kann. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Zugunglücken und die in Gronau produzierten Abfälle sind an einem ihrer derzeitigen Lagerungsorte in Angarsk, Russland mitverantwortlich für eine deutlich erhöhte Zahl an Krebserkrankungen. Alle zu diesem Themenkomplex gestellten Anträge lehnte das Gericht jedoch als bedeutungslos ab, um dann allerdings in Widerspruch dazu im Urteil schlicht zu behaupten, eine Gefahr sei durch den konkreten Uranhexafluoridtransport nicht ersichtlich. Auch auf diesen Umstand wurde in der nun abgewiesenen Revision hingewiesen.

„Was wir mit dieser Entscheidung einmal mehr klar bestätigt sehen ist, dass wir uns zur Abwehr der Gefahren der Atomanlagen offensichtlich an keiner Stelle auf die Gerichte verlassen dürfen. Im Gegenteil: Die Gerichte sind eine der staatlichen Institutionen, die gemeint sind, wenn wir von einem Atomstaat sprechen. Sie sind genauso verantwortlich für den weiteren Betrieb von Atomanlagen wie auch die Polizei, die Proteste unterbindet“, so das Resümee einer Prozessbeobachterin. „Wer einen Atomausstieg will, muss selber aktiv werden“.

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